Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz / DRV-Präsident Holzenkamp: "Besondere Rolle des Mittelstandes darf nicht gefährdet werden"
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Zudem begrüßt der DRV, dass seine Forderung nach einer Gleichstellung von ausländischen Unternehmen mit Zweigniederlassungen in Deutschland mit hiesigen Unternehmen aufgenommen wurde. Holzenkamp: "Einheitliche Wettbewerbsregeln für alle Akteure sind elementar, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden." Wenngleich dies auf nationaler Ebene ein Schritt in die richtige Richtung ist, hält er eine europäische Lösung für unerlässlich: "Wir brauchen gleiche Regeln in ganz Europa, am besten sogar ein global level playing field. Nur so wird sichergestellt, dass für alle Unternehmen dieselben Bedingungen gelten und deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden."
Letztlich bestehen aber noch immer erhebliche Kritikpunkte seitens der Wirtschaft. Der DRV mahnt, dass die besondere Rolle des Mittelstandes nicht vernachlässigt werden darf. Dieser erwirtschaftet 53,5 Prozent der Nettowertschöpfung in Deutschland. "Der Mittelstand ist entscheidend für das Wachstum und den Wohlstand unserer Volkswirtschaft", so Holzenkamp. Kleine und mittelständische Unternehmen sind zwar nicht vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst, werden in der Zukunft aber dennoch innerhalb der Lieferkette verpflichtet werden, die Sorgfaltsplichten einzuhalten.
Über den DRV
Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.766 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 64,2 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.
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Datum: 11.06.2021 - 11:22 Uhr
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