SGB IX - von Anspruch und Wirklichkeit... / SoVD-Präsident Adolf Bauer: "Geltendes Recht muss endlich konsequent im Interesse der Menschen mit Behinderungen angewendet werden."
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Vor zwanzig Jahren in großer Aufbruchstimmung und mit hohen Erwartungen gestartet, ist der Sprung vom Papier in die Praxis in der Folgezeit nicht immer gelungen. Leistungen sollten "wie aus einer Hand" erfolgen; es ging um Kooperation der Träger, Koordination der Prozesse und Konvergenz von Leistungen. Alles sollte zügig, abgestimmt und umfassend laufen.
Aus Sicht des SoVD wurde das SGB IX in der Praxis jedoch diesen Zielen nicht immer gerecht. "Aus der Beratungspraxis wissen wir von unseren Mitgliedern, dass sie öfter zwischen Reha-Trägern "hin und her" geschoben wurden und dass Entscheidungen herausgezögert oder persönliche Wünsche ignoriert wurden", berichtet Bauer.
Mit dem Bundesteilhabegesetz hat der Gesetzgeber 2016 versucht nachzubessern. "Teilweise ist dies gelungen, aber an einigen Stellen sehen wir nach wie vor Handlungsbedarf", erklärt der SoVD-Präsident. So kritisiert der SoVD beispielsweise die Einschränkungen beim Wunsch- und Wahlrecht. Positiv bewertet Bauer hingegen, dass die Eingliederungshilfe endlich aus der Sozialhilfe herausgelöst und ins SGB IX aufgenommen wurde. "Leider wurde nicht komplett auf die Einkommens- und Vermögensanrechnung verzichtet", bemängelt Bauer.
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Datum: 29.06.2021 - 13:11 Uhr
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