Bundestagswahl 2021: Bundeswahlausschuss entscheidetüber Anerkennung von Parteien
ID: 1914790
Der Bundeswahlausschuss stellt für alle Wahlorgane zur bevorstehenden Bundestagswahl verbindlich fest
1. welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Diese Parteien können Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften vorlegen zu müssen.
2. welche sonstigen Vereinigungen, die dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl des 20. Deutschen Bundestages angezeigt haben, für diese Wahl als Parteien im Sinne des § 2 Parteiengesetz anzuerkennen sind.
Die Feststellungen des Bundeswahlausschusses können innerhalb von vier Tagen mit Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht angefochten werden.
Bis zum Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist am 21. Juni 2021, 18:00 Uhr haben - wie bereits am 22. Juni 2021 mitgeteilt - 87 Vereinigungen dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Bundestagswahl 2021 angezeigt (2017: 63 Beteiligungsanzeigen).
Zur Sitzung des Bundeswahlausschusses ist auf Grund der Einschränkungen der COVID-19-Pandemie außer Medienvertreterinnen und -vertretern kein Publikum zugelassen. Die Öffentlichkeit der Sitzung ist jedoch gewährleistet, denn sie wird live im Internet unter https://www.bundestag.de/ übertragen. Ab dem Folgetag ist die Sitzungsaufzeichnung unter https://www.bundestag.de/mediathek abrufbar.
Hinweise für Medienvertreterinnen und -vertreter:
Aufgrund der geltenden Infektionsschutzmaßnahmen ist die Teilnahme von Medienvertreterinnen und -vertretern vor Ort nur begrenzt möglich.
Bitte melden Sie sich bis zum 5. Juli 2021, 18.00 Uhr, unter Angabe von Name, Vorna-me, Geburtsdatum, Geburtsort, Telefonnummer und Medium sowie mit einer Kopie des Presseausweises bei der Pressestelle des Bundeswahlleiters an, E-Mail: pressestel-le@bundeswahlleiter.de. Die Zu- bzw. Absagen erfolgen nach Ablauf der Anmeldefrist.
Zudem benötigen grundsätzlich alle Medienvertreterinnen und -vertreter zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).
Bitte beachten Sie die angesichts der Corona-Pandemie erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Abstands- und Hygienestandards. In den Gebäuden und allen Räumen des Deutschen Bundestages ist es Pflicht, eine FFP2- Gesichtsmaske zu tragen.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.
Pressestelle
Telefon: 0611 75-3444
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Pressekontakt:
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de
Original-Content von: Der Bundeswahlleiter, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.06.2021 - 15:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1914790
Anzahl Zeichen: 3625
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Wiesbaden
Kategorie:
Wahlen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 427 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundestagswahl 2021: Bundeswahlausschuss entscheidetüber Anerkennung von Parteien"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Der Bundeswahlleiter (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).