Thomas Filor: BGH-Urteil zu Bäumen auf dem Grundstück
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Um Bäume auf dem Grundstück muss sich ausreichend gekümmert werden.
Die Nachbarn ärgerten sich so sehr, dass sie die Baumeigentümer damit beauftragten, die Äste der Kiefer abzuschneiden. Dieser Wunsch wurde so lange ignoriert, dass die Nachbarn selbst tätig wurden und die Kiefer mit einer Baumsäge beschnitten. „Nun wurden die Baumeigentümer aktiv und zogen mit einer Unterlassungsklage vor Gericht. Doch letztendlich entschied der BGH, dass jegliche unmittelbare Folgen des Baumwuchses dazu veranlassen können, selbst einen Beschnitt durchzuführen. Die Baumbesitzer hätten den Beschnitt sogar aufgrund der abfallenden Nadeln und Zapfen dulden müssen“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.
Trotzdem muss das Berufungsgericht entscheiden, ob das Nachbargrundstücks durch den Baum beeinträchtigt war. In diesen Fällen dürfen Nachbarn also immer Eigeninitiative ergreifen und den Baum beschneiden. Wichtig dabei sei aber, dass man nicht gegen naturschutzrechtliche Regelungen wie beispielsweise Baumschutzsatzungen verstoße. Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks müssen sicherstellen, dass ihre Bäume die Nachbarsgrundstücke nicht beeinträchtigen (BGH-Urteil vom 11.06.2021 - Az: V ZR 234/19).
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.
Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: presse(at)eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de
Datum: 12.07.2021 - 19:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Bau & Immobilien
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.07.2021
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