Kommunen brauchen Rechtssicherheit
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Kommunen brauchen Rechtssicherheit
Die bisherige erfolgreiche Arbeitsvermittlung aus einer Hand wird in eine verfassungsgemäße Form überführt
Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur vereinbarten Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Die 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger sollen weiterhin mit einer Anlaufstelle umfassend betreut werden. Im Vorfeld hatten sich Union, FDP und SPD auf einen Kompromiss für die so genannte Jobcenterreform und die geplante Grundgesetzänderung verständigt.
Mit dem heutigen Beschluss der unionsgeführten Bundesregierung ist die Schaffung einer neuen rechtlichen Grundlage für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eingeleitet. Die bisherige erfolgreiche Arbeitsvermittlung aus einer Hand wird in eine verfassungsgemäße Form überführt. Der Kompromiss stellt dabei sicher, dass auch die kommunale Option auf eine zukunftsfeste verfassungsrechtliche Grundlage gestellt wird. Die bestehenden 69 Optionskommunen, die Arbeitslose in Eigenregie betreuen, bleiben erhalten. 41 weitere Kommunen dürfen neu hinzukommen.
Das Gesetzgebungsverfahren muss nun zügig umgesetzt werden. Neben den Arbeitsuchenden und ihren Familien haben auch die Mitarbeiter in den Verwaltungen Anspruch auf Klarheit und Sicherheit. Insbesondere optionswillige Kommunen müssen schnell rechtssicheren und nachvollziehbaren Optionsbedingungen und Aufnahmeverfahren gegenüberstehen.
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Datum: 21.04.2010 - 20:47 Uhr
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