Weidel: Corona-Maßnahmen aufheben, statt an ihnen herumzudoktern
ID: 1921425
"Die Streichung der 50er-Inzidenz ist längst überfällig, aber völlig unzureichend. Ich befürchte, dass die Ankündigung nicht mehr als ein Ablenkungsmanöver und eine Beruhigungspille zu Beginn der heißen Phase des Wahlkampfes ist.
Wäre es Spahn und der Bundesregierung wirklich ernst damit, auf die Impffortschritte der Bevölkerung und insbesondere der besonders gefährdeten Personen angemessen zu reagieren, dann müssten jetzt viel weitergehende Schritte unternommen werden und für die Zukunft ein weiterer sinnloser und schädlicher Lockdown ausgeschlossen werden. Doch dazu ist Spahn offenbar nicht bereit. Stattdessen doktert er weiter an den völlig überzogenen Corona-Maßnahmen herum.
Die AfD-Fraktion fordert angesichts der Impfortschritte, endlich alle Corona-Maßnahmen aufzuheben und den Bürgern die Verantwortung für ihre Gesundheit wieder in die eigenen Hände zu legen. Die Bundesregierung darf die Bürger beim Kampf gegen Corona nicht länger wie unmündige Kinder behandeln. Sie muss den Bürgern endlich wieder Eigenverantwortung zugestehen und die Freiheitsrechte wieder vollständig und vor allem dauerhaft wiederherstellen."
Pressekontakt:
Pressestelle
der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel. 030 22757029
Original-Content von: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.08.2021 - 12:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1921425
Anzahl Zeichen: 1651
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Bundesregierung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1496 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Weidel: Corona-Maßnahmen aufheben, statt an ihnen herumzudoktern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).