Dr. Patrick Stach zum Erbrecht - Gesetzliche Besonderheiten in der Schweiz

Dr. Patrick Stach zum Erbrecht - Gesetzliche Besonderheiten in der Schweiz

ID: 1922203

Rechtsanwalt Dr. Patrick Stach informiert Sie ?ber das schweizerische Erbrecht (Art. 457 ff. ZGB)




(firmenpresse) - Der Verlust eines Menschen stellt f?r Nahestehende oft eine schwierige Situation dar. Neben der emotionalen Belastung kommen h?ufig weitere Schwierigkeiten und Herausforderungen auf die Erben zu. Welche das sind, berichtet der erfahrene Anwalt, Dr. Patrick Stach von der Stach Rechtsanw?lte AG (https://stach.ch/) (St. Gallen). Er erkl?rt uns mehr zum gesetzlichen Erbrecht sowie zu den verschiedenen Verwandtschaftslinien.

Wir haben Dr. Patrick Stach gefragt:

Zwischen welchen Formen der Erbfolge wird im Erbrecht differenziert?
Wann greift das gesetzliche Erbrecht?
Wie viel betr?gt der Pflichtteil im gesetzlichen Erbrecht?
Welche Regelungen gelten bei Konkubinatspartnern im Zusammenhang mit dem Erbrecht?


WELCHE UNTERSCHEIDUNGEN GIBT ES IM ERBRECHT?

Dr. Patrick Stach erkl?rt, dass das schweizerische Erbrecht zwischen der gewillk?rten und der gesetzlichen Erbfolge differenziert. Somit greifen teilweise individuell vereinbarte Entscheidungen als auch per Gesetz geregelte Bestimmungen.

Im Rahmen des gesetzlichen Nachlassrechts sind die Verwandtschaftslinien von zentraler Bedeutung. Sie umfassen drei Bereiche darunter (adoptierte) Kinder, Eltern sowie Grosseltern und deren Nachkommen. Stiefkinder finden im schweizerischen Erbrecht hingegen keine Ber?cksichtigung.


WANN GREIFT DAS GESETZLICHE ERBRECHT?

Rechtsanwalt Dr. Patrick Stach erl?utert, dass das schweizerische Erbrecht im Obligationenrecht verankert ist. Stirbt eine Person und greift infolgedessen das gesetzliche Erbrecht, geht das Erbe direkt an die Erbengemeinschaft gem. Universalsukzession ?ber. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn der Erblasser/die Erblasserin kein oder ein unvollst?ndiges Testament erstellt hat. Zudem f?hren Formfehler im letzten Willen, Erbverzicht sowie beispielsweise der Tod des Erben/der Erbin zum Inkrafttreten des Gesetzes.


WAS GENAU IST DER PFLICHTANTEIL BEIM GESETZLICHEN ERBRECHT?



Dr. Patrick Stach merkt an, dass gem. dem gesetzlichen Erbrecht bestimmte Personenkreise einen Anspruch auf einen Erbteil geltend machen k?nnen. Die H?he dieses sogenannten Pflichtteilsanspruches ist dabei gesetzlich genau festgelegt. So haben eingetragenen Lebenspartnern, Ehegatten sowie Eltern auch Kinder des Erblassers/der Erblasserin je nach Erbenverh?ltnis einen unterschiedlichen Pflichtteilsanspruch.

Sogar beim Aufsetzen eines Testaments sind die gesetzlichen Pflichtteilsanspr?che zu beachten. Hierdurch sollen die Angeh?rigen vor einer Benachteiligung gesch?tzt werden. Es kann jedoch vorkommen, dass Erblasser/-innen versuchen diese Regelung zu ?bergehen. In einem solchen Fall sollten Betroffene ihre Anspr?che einklagen, um zu ihrem Recht zu kommen.


WELCHE REGELUNGEN GELTEN BEI KONKUBINATSPARTNERN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ERBRECHT?

Konkubinatspartner erhalten gem. dem schweizerischen Erbrecht keine Erbenstellung. Das bedeutet, dass sie keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen k?nnen. Dies auch dann nicht, wenn sie gemeinsame Kinder mit dem Erblasser/der Erblasserin haben. Deshalb ist es f?r Erblasser empfehlenswert, Konkubinatspartner in einem allf?lligen Testament zu ber?cksichtigen. Eine weitere M?glichkeit eine nahestehende Person zu beg?nstigen, stellt die Schenkung gem. Art. 239 ff. OR dar. Dr. Patrick Stach verr?t, dass sie gerne von Erblassern genutzt wird, da sie zu Lebzeiten erfolgen und den Partner somit fr?hzeitig absichern kann.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 26.08.2021 - 21:02 Uhr
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