Bundestagswahl 2021: Wahlberechtigte erhalten Wahlbenachrichtigung bis zum 5. September
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"Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 5. September 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich schnellstmöglich mit dem Wahlamt am Ort ihrer Hauptwohnung in Verbindung setzen", so Bundeswahlleiter Georg Thiel. Vom 6. bis einschließlich 10. September 2021 können Wahlberechtigte das Wählerverzeichnis ihrer Gemeindebehörde zur Nachprüfung während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen.
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Datum: 27.08.2021 - 09:06 Uhr
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