Hintergrundinformation zur Bundestagswahl 2021: Briefwahl auch vor Ort in der Gemeindebehörde möglich
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Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, 24.09.2021, bis 18:00 Uhr beantragt werden. Wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, diese Ihnen jedoch nicht zugegangen sind, dann müssen Sie bei Ihrer Gemeindebehörde glaubhaft versichern können, dass Sie keine Briefwahlunterlagen erhalten haben. Die Gemeindebehörde kann Ihnen dann bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein (Briefwahlunterlagen) ausstellen.
In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 26.09.2021, bis 15:00 Uhr beantragt werden, insbesondere, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Der Wahlbrief muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
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Datum: 27.08.2021 - 14:17 Uhr
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