Kinder in Schulen Pakistans zu Tode geprügelt / Neues Gesetz soll laut SOS-Kinderdörfern Gewalt verbieten
ID: 1922770
"In einem Land wie Pakistan, das seit Jahrzehnten mit immer neuen Zyklen von Gewalt kämpft, ist auch Gewalt als Erziehungsmethode gesellschaftlich nach wie vor vielerorts akzeptiert", sagt Saba Faisal. Eine aktuelle Studie habe den direkten Zusammenhang zwischen den Schlägen und der Erniedrigung in Schulen und zahlreichen negativen Folgen deutlich gemacht. "Kinder brechen ihren Bildungsweg ab, werden verhaltensauffällig, haben psychische Probleme, lernen schlechter und haben als Erwachsene einen geringeren sozialen Standard", sagt Faisal.
Sie setzt nun große Hoffnungen auf ein neues Gesetz: Es soll die Gewalt in Schulen verbieten und hat bereits den Pakistanischen Senat passiert. Jetzt sei entscheidend, dass es wirklich umgesetzt wird. "Wir müssen alles daransetzen, dass sich diese schreckliche Praxis sehr schnell ändert! Gewalt gegen Kinder ist nicht tolerierbar", sagt Faisal.
Die SOS-Kinderdörfer sind seit Jahrzehnten in Pakistan aktiv und setzen sich vielfach für die Einhaltung der Kinderrechte und eine gewaltfreie Erziehung ein.
Pressekontakt:
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Boris Breyer
Stellvertretender Pressesprecher
SOS-Kinderdörfer weltweit
Tel.: 089/179 14-287
E-Mail: boris.breyer@sos-kd.org
www.sos-kinderdoerfer.de
Original-Content von: SOS-Kinderdörfer weltweit, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 31.08.2021 - 04:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1922770
Anzahl Zeichen: 2317
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Lahore
Kategorie:
Menschenrechte
Diese Pressemitteilung wurde bisher 836 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kinder in Schulen Pakistans zu Tode geprügelt / Neues Gesetz soll laut SOS-Kinderdörfern Gewalt verbieten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SOS-Kinderd (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).