LG Oldenburg verurteilt BNP Paribas S.A. bei Autokreditvertrag

LG Oldenburg verurteilt BNP Paribas S.A. bei Autokreditvertrag

ID: 1924320
(ots) - In einem aktuellen Urteil vom 18. August 2021 - 3 O 1047/21 - hat das Landgericht Oldenburg entschieden, dass Kreditverträge der Commerz Finanz fehlerhaft sind und eine vollständige Rückabwicklung nicht nur des Darlehensvertrags, sondern auch des Kaufvertrags über das jeweils finanzierte Fahrzeug zu erfolgen hat. Geklagt hatte der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Käufer eines VW Amarok. Zur Finanzierung dieses Fahrzeugerwerbs schloss er im Jahr 2016 einen Kreditvertrag mit der Commerz Finanz GmbH. Diese ist im Jahr 2017 mit der BNP Paribas S.A. verschmolzen.

Nach der Rechtsauffassung des Landgerichts habe die Commerz Finanz erforderliche Angaben zum Widerrufsrecht nicht in die Vertragsunterlagen aufgenommen. "Zu prüfen ist, ob sich in den Vertragsunterlagen die Passage: Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat, befindet", erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. Das Urteil erging gegen die BNP Paribas S.A. als übernehmende Rechtsträgerin.

Rechtsfolge eines solchen Widerrufs ist die vollständige Rückabwicklung des Finanzierungsvertrags. Der Widerrufende hat Anspruch auf die Rückzahlung aller Zins- und Tilgungszahlungen, die er auf den Kreditvertrag geleistet hat. Einen Geldbetrag in Höhe einer etwaigen Anzahlung erhält der Widerrufende ebenfalls direkt von der Bank zurück. Vergleichbare Mängel in Vertragsunterlagen hat HAHN Rechtsanwälte auch in den Formularen der Volkswagen Bank GmbH, der BMW Bank GmbH, der Santander Consumer Bank AG und der Mercedes-Benz Bank AG gefunden. HAHN Rechtsanwälte bietet derzeit kostenfreie Überprüfungen hinsichtlich einer Widerrufsmöglichkeit bei Kfz-Finanzierungen an.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Christian Rugen


Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: rugen@hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Karosseriereparaturen leicht gemacht mit SplitMaster Huawei stellt intelligente Automobillösungen auf der IAA Mobility 2021 vor
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.09.2021 - 12:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1924320
Anzahl Zeichen: 2262

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Hamburg



Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 377 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"LG Oldenburg verurteilt BNP Paribas S.A. bei Autokreditvertrag"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Hahn Rechtsanw (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Hahn Rechtsanw


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z