Dieselabgasskandal der Daimler AG: Zwei Oberlandesgerichte fordern amtliche Auskünfte! (FOTO)

Dieselabgasskandal der Daimler AG: Zwei Oberlandesgerichte fordern amtliche Auskünfte! (FOTO)

ID: 1932605

(ots) -

Die Dieselmotorengruppe OM651 der Daimler AG mit der Abgasnorm Euro 5 steht weiterhin im Fokus des Dieselabgasskandals. Die Oberlandesgerichte Stuttgart und Oldenburg haben jetzt angeordnet, dass zur Beweiserhebung für Abgasmanipulationen amtliche Auskünfte des Kraftfahrt-Bundesamtes einzuholen sind.

Bekommt die Daimler AG im Dieselabgasskandal immer größere Probleme mit Euro 5-Fahrzeugen der Motorengruppe OM651? Die Vierzylinder-Diesel stehen mittlerweile regelmäßig im Fokus von Dieselverfahren, und die Gerichte entscheiden in der überwältigenden Mehrheit der Fälle im Sinne der geschädigten Verbraucher.

Dieser Trend könnte sich jetzt fortsetzen, denn die Oberlandesgerichte Stuttgart und Oldenburg haben Beweisbeschlüsse angeordnet und fordern in diesem Zusammenhang das Kraftfahrt-Bundesamt als Bundesbehörde dazu auf, zu spezifischen Fragen im Dieselabgasskandal rund um Fahrzeuge der Motorengruppe OM651 der Daimler AG mit der Abgasnorm Euro 5 Stellung zu nehmen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart (Beschluss vom 1.10.2021, Az.: 23 U 312/21 zu Az.: 12 O 306/19 LG Stuttgart) will im Zuge eines Dieselverfahrens wegen eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic Fragen zur Funktionsweise der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung klären. Die Kernfrage des Oberlandesgerichts lautet: "Wird im streitgegenständlichen Fahrzeug mithilfe eines elektrisch beheizbaren Thermostats im Kühlmittelkreislauf der Sollwert der Kühlmitteltemperatur im Motorwarmlauf von 100° C auf 70° C abgesenkt, was zu niedrigeren Stickoxidemissionen führt?"

"Zusätzlich stellt das Oberlandesgericht Stuttgart an das Kraftfahrt-Bundesamt als für die Kfz-Zulassung zuständige Bundesbehörde zahlreiche technische Fragen zur Funktionsweise der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die für weitere Dieselverfahren zur Motorengruppe OM651 sehr relevant sein können. Wenn diese Fragen geklärt sind, kann das der Daimler AG weitere Argumente ihrer Verteidigungsstrategie nehmen", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde und renommierter Rechtsberater in sämtlichen Verbraucherschutzthemen.



Ebenso spannend sei die Frage, ob das das Kraftfahrt-Bundesamt das streitgegenständliche Fahrzeug zurückgerufen habe, weil das Fahrzeug eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung aufweise und ob die Behörde diese Vorrichtung im streitgegenständlichen Fahrzeug als unzulässige Abschalteinrichtung beurteile, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. "Sollte das der Fall sein, kann die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung das schlagkräftigste Argument für erfolgreiche Schadenersatzklagen gegen die Daimler AG werden!"

Fragen an das Kraftfahrt-Bundesamt betreffend einen Mercedes-Benz E 250 T CDI Blue Efficiency mit dem Vierzylinder-Diesel OM651 und der Abgasnorm Euro 5 hat auch das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 8 U 254/20). Die Richter wollen zum einen wissen, ob der Dieselmotor OM651 auf das Vorliegen unzulässiger Abschalteinrichtungen überprüft worden sei und wenn ja, welche Abschalteinrichtungen festgestellt worden seien. Ebenfalls fragt das Oberlandesgericht, ob in dem streitgegenständlichen Fahrzeug eine Prüfstanderkennungs-Software oder eine auf die Randbedingungen des Prüfstands abgestimmte Software zum Einsatz komme, welche die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringert, sodass aufgrund der installierten Software die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten würden, während im realen Fahrbetrieb die Randbedingungen nicht in gleicher Weise vorlägen.

Auch stellt das Oberlandesgericht Oldenburg auf die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung ab und will konkret wissen, ob diese Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung qualifiziert worden sei. Das Spannende: "Falls das nicht der Fall gewesen sei, müsse sich die Bundesbehörde erklären, worin der Unterschied zu denjenigen Fahrzeugen desselben Motortyps, hinsichtlich derer das Kraftfahrt-Bundesamt die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung als unzulässige Abschalteinrichtung beanstandet habe, liege. Aus Verbrauchersicht ist das eine erfreuliche Entwicklung, bringt es doch weitere Klarheit für erfolgreiche Betrugshaftungsklagen", betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Heiße Offensive für die kalte Jahreszeit Bußgeldnovelle: Ab November tut's weh
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.10.2021 - 08:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1932605
Anzahl Zeichen: 5081

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Mönchengladbach



Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 497 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Dieselabgasskandal der Daimler AG: Zwei Oberlandesgerichte fordern amtliche Auskünfte! (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Online-Sportwetten ohne deutsche Lizenz nichtig? EuGH stärkt Chancen auf Rückzahlung der Verluste ...
Zwischen 2013 und Juli 2021 galt in Deutschland ein Lizenzsystem mit Erlaubnisvorbehalt. Zahlreiche Anbieter operierten gleichwohl ohne deutsche Lizenz und beriefen sich auf Genehmigungen aus anderen EU-Staaten, insbesondere Malta. Der EuGH befasst sich nun mit der Frage, ob das Fehlen einer deutsch

EuGH-Generalanwalt stärkt Ansprüche geschädigter Online-Glücksspieler ...
Zwischen 2012 und Juni 2021 galt in Deutschland bekanntlich - mit Ausnahme von Schleswig-Holstein - ein striktes Verbot von Online-Glücksspielen. Verträge, die Verbraucher in dieser Zeit mit Online-Anbietern ohne deutsche Lizenz abgeschlossen haben, waren damit nach deutschem Recht nichtig. Zahlre

Dieselabgasskandal: Neuer Schwung bei Wohn- und Reisemobilen (FOTO) ...
Das Oberlandesgericht München geht davon aus, dass Fiat Chrysler in einem Wohnmobil Boxstar 600 Solution 4 von Knaus eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat. Es ist zielführend, aufgrund der gestiegenen Gebrauchtwagenpreise den kleinen Schadensersatz in Form einer angemessenen Wertmind


Weitere Mitteilungen von Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Heiße Offensive für die kalte Jahreszeit ...
Die Vielfalt an AKTIVKOMFORT Sitzbänken, die Wunderlich für die aktuelle BMW R 1250 GS, die Adventure eingeschlossen, anbietet, lässt definitiv keine Wünsche offen. Neben der schwarzen Sitzbank, dem zeitlosen Klassiker, stehen die Editionen „40 Years GS“ und die „HP-Edition“ zur Auswahl.

Standheizungen im Winter: Schluss mit Kratzen und Frieren ...
Wer es bei kalten Außentemperaturen oder gar Schneefall eilig hat, kratzt oftmals nur einen Teil der Scheibe frei. Doch das ist gefährlich: Es verhindert eine klare Rundum-Sicht, was Risiken birgt und daher Bußgelder nach sich ziehen kann. Kraftstoffbetriebene Standheizungen sorgen für eisfreie

Mit der Uckermark-Straßenbahn durch die Metropole Stettin (Szczecin) ...
Zehn Jahre nach der ersten erfolgreichen Werbekampagne der Regionalmarke UCKERMARK in der polnischen Hafenmetropole, fährt jetzt wieder eine Straßenbahn mit dem Uckermark-Logo durch Stettin. Am 8. Oktober um zehn Uhr fand in Stettin die offizielle Taufe der von der Stettiner Straßenbahngesellscha

SKODA SPIDER B5 (1972) und SKODA SPIDER II (1975) - Prototypen für die Rennstrecke (FOTO) ...
> Die Prototypen SKODA SPIDER B5 und SKODA SPIDER II zählten in der zweiten Hälfte der 1970er-Jahre zu den schnellsten und exotischsten Fahrzeugen auf den Rennstrecken in der damaligen Tschechoslowakei > Verbauter Prototypenmotor aus der Baureihe S 720 OHC leistete bis zu 180 PS > SKO


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z