Ampel-Koalition - Das ist kein Ehevertrag
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Nirgends steht geschrieben, dass es einen bis in den letzten Spiegelstrich ausformulierten Koalitionsvertrag geben muss - zumindest nicht im Grundgesetz. Verbindlich oder einklagbar sind solche Papiere keineswegs. Es handelt sich um reine Absichtserklärungen. Wenn drei Parteien also die Absicht bekunden, das Land gemeinsam in den kommenden vier Jahren verantwortungsvoll zu führen und die drängendsten Aufgaben gemeinsam anzupacken, ist doch das Wesentliche schon gesagt. (...) Auf einzelne Details können sich die Ampel-Verhandler später einigen. Die völlig desolate Union kommt als Alternative ohnehin nicht ernsthaft infrage. Jetzt zählt nicht die Gartenzaunfarbe, sondern das klare Bekenntnis zueinander und zur gemeinsamen Verantwortung für das Haus Deutschland.
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Datum: 10.11.2021 - 17:28 Uhr
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