Die CE- und EAC-Kennzeichnung
Sowohl in der Europäischen Union (EU) als auch der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) gelten spezifische Regelungen und Sicherheitsanforderungen für die Waren, die auf dem jeweiligen Markt in Umlauf sind. Beide Konformitätssysteme basieren dabei auf ähnlichen Prinzipien und weisen jedoch neben einigen Gemeinsamkeiten auch Unterschiede auf.

(firmenpresse) - CE-Kennzeichnung
Am 7. Mai 1985 wurde die Neukonzipierung der technischen Harmonisierung und Normung von Produkten in der EU beschlossen und somit das alte Harmonisierungskonzept ersetzt. Die Grundidee des neuen Konzeptes besteht darin, Handelsvorschriften zu harmonisieren und Hürden innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zu beseitigen. Darüber hinaus wurde ein Gesamtkonzept für die EU-Konformitätsbewertung entwickelt. Beide Konzepte dienen dabei dem Zweck der Harmonisierung und können als einander ergänzend betrachtet werden.
Die CE-Kennzeichung (Conformité Européenne) bestätigt die Konformität eines Produktes mit den in den Europäischen Richtlinien nach der neuen Konzeption festgelegten grundlegenden Anforderungen und ist eine Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Produkten in die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, der alle EU-Staaten und EFTA-Staaten, mit Ausnahme der Schweiz umfasst. Ob eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, ist den einschlägigen EU-Richtlinien zu entnehmen.
Eine große Rolle beim freien Warenverkehr spielt der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung. Die Entstehung dieses Grundsatzes ist auf die Gerichtspraxis des Europäischen Gerichtshofes („Cassis de Dijon“) zurückzuführen. Es geht im Wesentlichen darum, dass ein in einem EU-Mitgliedstaat hergestelltes Produkt prinzipiell in der gesamten EU frei vertrieben werden darf. Das Produkt muss allerdings mit dem in anderen Mitgliedstaaten geltenden Schutzniveau vergleichbar sein. Die Ausprägungen des Grundsatzes der gemeinsamen Anerkennung sind in den rechtlichen Grundlagen der neuen Konzeption und des Gesamtkonzepts zu finden.
Den Rechtsrahmen dafür bildet ein ineinandergreifendes System von Normen zur Produktsicherheit. Dieser kann auch als Rechtsinstrument verstanden werden, das für alle Industriezweige und auch darüber hinaus angewendet wird. Seit 1987 wurden mehr als 20 Richtlinien verabschiedet. Nach Art. 288 AEUV sind EU-Verordnungen rechtsverbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat (s. Art. 288 AEUV). Die EU-Richtlinie hingegen legt nur ein bestimmtes Ziel fest. Den Mitgliedstaaten steht es jedoch frei Rechtsvorschriften zu dessen Verwirklichung zu erlassen.
Die CE-Kennzeichnung ist ein wesentlicher Hinweis darauf (aber kein Nachweis dafür), dass ein Produkt den EU-Rechtsvorschriften entspricht. Diese Eigenschaft ermöglicht den freien Warenverkehr im EU-Binnenmarkt. Die CE-Kennzeichnung bedeutet nicht, dass ein Produkt in der Europäischen Union hergestellt wurde. Sie bescheinigt lediglich, dass die in den einschlägigen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften festgelegten Anforderungen eingehalten wurden.
Ähnlich wie das EAC Kennzeichen, wird das CE-Kennzeichen sichtbar, lesbar und unzerstörbar an das Produkt angebracht. Darüber hinaus darf das CE-Kennzeichen nicht kleiner als 5mm sein. In bestimmten Fällen muss die Identifikationsnummer der benannten Zertifizierungsstelle auf dem Produkt angebracht werden.
Wenn es unmöglich ist, die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt anzubringen, muss die CE-Kennzeichnung auf die Verpackung des Produktes oder der Begleitunterlagen angebracht werden. Anschließend wird die Konformitätserklärung verfasst und unterzeichnet.
Werden die Regeln zur CE-Kennzeichnung nicht beachtet, ist mit einem hohen Bußgeld sowie einer strafrechtlichen Haftung zu rechnen. Alle Produkte, die den geltenden Anforderungen nicht entsprechen, werden außerdem auf Kosten des Herstellers oder des Importeurs vernichtet.
EAC Kennzeichnung
Im September 2011 wurde in den Mitgliedsstaaten der Zollunion, d.h. Russland, Belarus und Kasachstan das einheitliche EAC-Kennzeichen eingeführt. Die Abkürzung EAC steht für Eurasian Conformity. 2014 wurde die Zollunion in der damaligen Konstellation abgeschafft und die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) gegründet, zu deren Mitgliedstaaten heute Kasachstan, Russland, Belarus, Armenien und Kirgisistan gehören. Die Grundidee der EAWU besteht darin, wirtschaftliche Zusammenhänge im postsowjetischen Raum zu stärken und Hindernisse im Handel zu beseitigen. Dieser Ansatz ist mit dem des europäischen Konformitätssystems vergleichbar.
Produkte, die erstmals auf den Markt von Russland und der Eurasischen Wirtschaftsunion in Verkehr gebracht werden, unterliegen der Konformitätsbewertung in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion - TR ZU/EAWU in Form der EAC Zertifizierung, oder EAC Deklarierung. Wenn die Konformitätsbewertung erfolgreich verläuft, dürfen die Produkte mit dem EAC Konformitätszeichen markiert werden. Nur in diesem Fall können die Produkte in das Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion importiert und dort verkauft werden.
Manche technischen Regelwerke der EAWU sind mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union harmonisiert. Das Paradebeispiel dafür ist das Technische Regelwerk TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen und die Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG.
Von seiner Natur her ähnelt das EAC Kennzeichen sehr dem europäischen CE-Kennzeichen. So dient die EAC Kennzeichnung ebenfalls dazu, den Verbraucher und die Aufsichtsbehörden in der EAWU darüber zu informieren, ob Produkte mit den Sicherheitsanforderungen und technischen Regelwerken konform sind und alle notwendigen Prüfungen durchgelaufen wurden.
Die einheitliche EAC Kennzeichnung der Eurasischen Wirtschaftsunion mit dem EAC Zeichen wurde durch die Entscheidung der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 711 vom 15. Juli 2011 festgelegt. Das EAC Kennzeichen ersetzt damit die nationalen Konformitätszeichen wie GOST-R, GOST-K und TR in Russland, Kasachstan, Weißrussland, Kirgisien und Armenien.
Das EAC Kennzeichen besteht aus einer Kombination von drei stilisierten Buchstaben "E", "A" und "C" und hat die Form eines Quadrats. Das Zeichen muss auf einem kontrastierenden Hintergrund angebracht werden und muss gut mit dem bloßen Auge lesbar sein, weshalb die Maße mindestens 5mm betragen müssen.
Das EAC Zeichen muss außerdem so angebracht werden, dass seine Lesbarkeit über die gesamte Lebensdauer des Produktes hinweg garantiert wird und muss auf jeder Produktionseinheit, Verpackung oder Begleitdokumentation zu sehen sein.
Ebenso wie in der Europäischen Union, kann der Missbrauch des EAC Zeichens zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Zusammenfassend zeigt sich, dass die Einführung des Konformitätszeichen sich sowohl in der Europäischen Union, als auch in der EAWU von der Idee der technischen Harmonisierung ableiten lässt und sich einige Parallelen zwischen den vorhandenen Konformitätssystemen ziehen lassen.
Da die technischen Regulierungen in der EAWU für viele Hersteller eine große Herausforderung darstellen, hilft Schmidt & Schmidt gerne dabei zu prüfen, welche Konformitätsnachweise notwendig sind und die entsprechende Kennzeichnung am gewünschten Produkt anzubringen.
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Datum: 18.11.2021 - 11:46 Uhr
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Freigabedatum: 18.11.2021
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