Fallstricke der Zertifizierung: Die Wahl des richtigen Partners ist das A und O

Fallstricke der Zertifizierung: Die Wahl des richtigen Partners ist das A und O

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Der eurasische und insbesondere der russische Markt ist von Sanktionen und politischen Auseinandersetzungen geprägt. Dennoch bleibt er für viele deutsche Hersteller attraktiv. Diese stoßen beim Eintritt in den russischen und eurasischen Markt jedoch häufig schnell auf große Herausforderungen. Wie eine Beratungsgesellschaft beim Markteintritt unterstützen kann wie man dabei eine geeignete Wahl trifft erklären wir in unserem Artikel.



(firmenpresse) - Beim Eintritt in den russischen oder eurasischen Markt müssen die Produkte zunächst der Konformitätsbewertung - EAC-Zertifizierung oder EAC-Deklarierung - unterzogen werden. Dies stellt für viele ausländische Unternehmer aufgrund der hohen Komplexität, den sprachlichen Differenzen sowie der sehr dynamischen Entwicklung der technischer Regulierungen und der Gesetzgebung im Bereich der industriellen Sicherheit und des Verbraucherschutzes ein großes Hindernis dar. Da die EAC-Zertifizierung oft nicht nur mit einem großen finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden ist, sondern unter Umständen auch ein großes Risiko für den Hersteller oder Importeur darstellt, sind diese oft verunsichert und wissen häufig nicht, wie man die EAC-Zertifizierung richtig und rechtskonform durchführt und worauf geachtet werden muss.

Berater ins Boot holen

Da das Thema der EAC-Zertifizierung sehr komplex ist, ist es als Hersteller äußerst wichtig von Anfang an einen kompetenten, erfahrenen und seriösen Partner zu finden, der ihm in allen Phasen der Konformitätsbewertung beratend zur Seite steht.
Normalerweise verfügen europäische Großkonzerne bereits über umfangreiches Know-How und fundiertes Wissen im Bereich der Qualitätssicherung, CE-Konformitätsbewertung und des Exports. Nichtsdestotrotz stoßen sie oft an die Grenzen ihrer Kompetenzen und benötigen deshalb eine externe Beratung. Das gilt vor allem aber für mittlere und kleinere Unternehmen, die sich weder Mitarbeiter mit den entsprechenden sprachlichen und fachlichen Kompetenzen leisten, noch ein umfangreiches Können aneignen können.

Die Aufgabe einer Beratungsgesellschaft besteht darin,

- dem Hersteller bei der EAC-Zertifizierung zu helfen,
- die Einreihung der Produkte korrekt durchzuführen,
notwendige technische Unterlagen vorzubereiten und fehlerfrei zu übersetzen,
- sowie vor allem eine richtige akkreditierte Zertifizierungsstelle, ein entsprechendes Prüflabor und einen aufrichtigen bevollmächtigten Vertreter auszuwählen.



Die Beratungsgesellschaft spielt bei der Zertifizierung deshalb eine so große Rolle, da die Beratungsgesellschaft und nicht die Zertifizierungsstelle Ihr Ansprechpartner im Laufe der EAC-Zertifizierung sein wird. Die Erfahrung zeigt, dass man oft vergeblich auf Unterstützung oder Auskunft seitens der Zertifizierungsstelle wartet, sobald die Rechnung bezahlt wurde.

Deshalb ist die Unabhängigkeit der Beratungsgesellschaft von der Zertifizierungsstelle für einen erfolgreichen und reibungslosen Ablauf des Verfahrens entscheidend. Es ist vorteilhaft einen kompetenten Berater an seiner Seite zu haben, der einen im Zweifelsfall unterstützen kann.

Da sich oft dubiose Anbieter hinter den angeblich renommiertesten und staatlich akkreditierten Dienstleistern verbergen, sollte man bei der Auswahl der Beratungsgesellschaft auf folgende Dinge achten:

- Referenzen anderer Kunden aus der gleichen Industriebranche
- ordnungsgemäße Registrierung im Handelsregister
- transparente Gesellschaftsstruktur

Bevollmächtigter Vertreter

Laut dem aktuellen Recht der Eurasischen Wirtschaftsunion, dürfen nur die im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässigen Unternehmen die EAC-Zertifizierung beantragen oder die Registrierung einer EAC-Deklaration (EAC-Konformitätserklärung) vornehmen.

Die Unternehmen, die sich außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion befinden, zum Beispiel in Deutschland oder in anderen EU-Staaten, sind grundsätzlich nicht berechtigt eigene Produkte selbst zu zertifizieren. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Durchsetzung der Forderungen durch entsprechende Regulierungsbehörden in der EAWU schwierig sein kann, vor allem wenn ausländische Unternehmen gegen die technischen Regelwerke verstoßen.

Dieses Problem kann vermieden werden, wenn der Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter in der Eurasischen Wirtschaftsunion benennt, der die Zertifizierung im Auftrag des Herstellers durchführt.

Da der bevollmächtigte Vertreter als Anlaufstelle für die Marktüberwachung dient, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

- Der bevollmächtigte Vertreter muss im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Wirtschaftsunion registriert werden.
- Ein Vertrag zwischen dem Hersteller und dem bevollmächtigten Vertreter zur Durchführung der EAC-Zertifizierung oder der EAC-Erklärung muss abgeschlossen werden.
- Der bevollmächtigte Vertreter übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards.


Darüber hinaus ist der bevollmächtigte Vertreter und nicht der Hersteller der Besitzer des EAC-Zertifikats oder der EAC-Deklaration. Nur der bevollmächtigte Vertreter kann als Antragsteller entscheiden, wer das EAC-Zertifikat benutzen darf. D.h. der bevollmächtigte Vertreter muss auf Antrag des Herstellers jedem Importeur in der Eurasischen Wirtschaftsunion eine Vollmacht erteilen, damit der Importeur - in der Regel der Käufer - diese bei der Einfuhrverzollung dem Zoll vorlegen kann. Ohne Vollmacht werden die Waren nicht zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen und müssen im schlimmsten Fall auf die Kosten des Versenders entsorgt werden.

Der Hersteller gerät dadurch in eine gewisse Abhängigkeit von seinem Vertreter. Leider ist es nicht unüblich, dass der bevollmächtigte Vertreter sich plötzlich in Luft auflöst und verschwindet. So kann keine neue Vollmacht erteilt werden und sehr wertvolle Zertifikate, für die der Vertreter als Antragsteller benannt wurde, können nicht mehr benutzt werden.

Deshalb ist die Wahl eines zuverlässigen und vertrauenswürdigen bevollmächtigten Vertreters bei der EAC-Konformitätsbewertung von enormer Bedeutung.

Man sollte dabei darauf achten,
- ob die ordnungsgemäße Registrierung des bevollmächtigten Vertreters im Handelsregister einem der Mitgliedstaaten der EAWU vorgenommen wurde,
- ob der bevollmächtigte Vertreter schon lange auf dem Markt existiert und es sich um kein “fly-by-night” Unternehmen handelt,
- ob ein Vertrag zwischen dem Hersteller und dem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet wurde
und das Wichtigste, ob das Entgelt für die Vollmacht im Vertrag festgelegt wurde.

Schmidt & Schmidt bietet als vertrauenswürdiger Berater gerne seine Dienste als bevollmächtigter Vertreter an sowie die Unterstützung beim kompletten EAC Zertifizierungsprozess.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schmidt & Schmidt ist ein international agierendes Beratungsunternehmen mit Sitz in Passau. Mit unserem breiten Angebot an Unternehmensdienstleistungen verfolgen wir das Ziel, gemeinsam mit unseren Kunden Ländergrenzen zu überwinden. Unter unseren Kunden finden sich insbesondere deutsche mittelständische Industrieunternehmen, denen wir beim Betreten ausländischer Märkte beratend zur Seite stehen.

Unser Unternehmen ist ein seriöser und verlässlicher Partner. Wir versprechen einen individuellen Ansatz, uneingeschränkte Transparenz, hohe Zuverlässigkeit sowie hervorragende Qualität unserer Dienstleistungen, um unseren Kunden maximale Zufriedenheit und Kostenersparnis zu gewährleisten. Dank unseres Wissensmanagements und ständiger Kompetenzerweiterung haben wir ein hervorragendes Team von hochqualifizierten, mehrsprachigen Mitarbeitern gebildet und eine gute Zusammenarbeit mit Unternehmen und Behörden in aller Welt etabliert.



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Datum: 29.10.2021 - 13:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Andrej Schmidt
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Kategorie:

Handel


Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.10.2021

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