Thomas Filor über die Sanierungspflicht
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Vielen Immobilieneigentümern ist nicht klar, ob sie eine Pflicht zur Sanierung haben. Immobilienexperte Thomas Filor klärt auf.
Der BGH berief sich in seinem Urteil auf die Ausnahmeklausel § 22 Abs. 4 WEG aF (jetzt § 22 WEG), welche besagt, dass eine Sanierungspflicht lediglich entfällt, wenn eine Immobilie „zu mehr als der Hälfte ihres Wertes zerstört“ sei. Die Baufälligkeit spiele dabei aber keine Rolle. Tatsächlich wäre das oben genannte Parkhaus nach der Sanierung 3,6 Millionen Euro wert gewesen. Die Sanierungskosten hätten aber bei ungefähr 4,9 Millionen Euro gelegen. Der BGH betonte in diesem Zusammenhang aber noch mal ausdrücklich, dass Immobilienbesitzer auch sanieren müssen, wenn diese teurer ist als der eigentliche Immobilienwert. Und selbst wenn einige Eigentümer die Sanierung finanziell nicht stemmen können, sind sie trotzdem verpflichtet.
Paragraf 22 WEG beinhaltet nur Ausnahmefälle, in denen eine Immobilie entweder durch Brand, Überflutung oder eine Explosion Schäden getragen hat. „In diesem Fall war das nicht gegeben. Die Rechtsprechung ist durchaus auch in Zukunft für Immobilien interessant, in denen sich Wohnungen befinden. Auch Wohnungseigentümer stehen dann eventuell unter Sanierungsdruck“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.
Thomas Filor
Klausenerstraße 16
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: presse(at)eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de
Datum: 19.11.2021 - 11:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 19.11.2021
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