Ho, ho, ho - Weihnachtsmann zu mieten

Ho, ho, ho - Weihnachtsmann zu mieten

ID: 1944658

ARAG Experten zum Klassiker unter den Studentenjobs



(firmenpresse) - Nikoläuse und Weihnachtsmänner haben wieder Hochkonjunktur. Jetzt werfen sich Studenten, Rentner und Saisonarbeiter in rote Schale und weißen Rauschebart, um bei Familien, in Kindergärten, auf Firmenfeiern oder in Einkaufszentren Geschenke zu überreichen. Welche Voraussetzungen man für diesen knochenharten Job benötigt, welche Einschränkungen es Corona-bedingt gibt und was es über den Klassiker unter den Studentenjobs noch zu wissen gibt, sagen ARAG Experten.



Voraussetzungen für einen Nikolaus

Neben dem passenden Outfit - je nach Agentur muss es unter Umständen auch selber angeschafft werden - und einer gewissen körperlichen Fitness benötigt ein guter Weihnachtsmann vor allem eins: Nerven wie Drahtseile. Denn egal, ob inmitten des vorweihnachtlichen Gewusels auf einem Weihnachtsmarkt oder umringt von zappeligen Grundschülern - der Weihnachtsmann bewahrt stets die Ruhe, spricht mit angenehm tiefer Stimme und strahlt eine einzigartige Autorität aus, die eben nur er, der Weihnachtsmann, an den Tag legen kann. Ob dabei der Bart kratzt oder die Temperatur unter dem Kostüm über die persönliche Komfortgrenze steigt, darf nach außen nicht zu sehen sein. Auch ein gewisses rhetorisches Geschick - Fluchen ist selbstverständlich tabu - kann nach Auskunft der ARAG Experten von Vorteil sein, wenn die bohrenden Fragen der Kinder auf ihn einprasseln.



Gut versichert

Wer einen Job als Nikolaus oder Weihnachtsmann annimmt, sollte sich vorher Gedanken über seinen Versicherungsschutz machen. Denn gerade in der kalten Jahreszeit ist es schnell passiert: Schwer bepackt mit einem Sack voller Geschenke rutscht der Darsteller auf dem Weg zu seinem Auftritt im Schnee aus und verletzt sich dabei. Auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung kann er dann laut ARAG Experten nicht bauen. (Pflicht-)Versichert sind dort nämlich nur Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Und das dürfte bei einer Buchung als Nikolaus oder Weihnachtsmann regelmäßig nicht vorliegen. Je nach Einzelfall wird es sich vielmehr um einen Dienst- oder Werkvertrag handeln. Angehende Weihnachtsmänner sollten sich deshalb unbedingt um eine private Unfallversicherung kümmern. Die kommt dann im Schadensfall für die entstehenden Kosten auf, wenn nicht dem "Veranstalter" eine Verletzung seiner Räum- und Streupflicht oder einer anderen Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden kann. Das gilt übrigens auch für Nikoläuse und Weihnachtsmänner, die im Hauptjob Student sind: Die gesetzliche Unfallversicherung tritt bei ihnen nur ein, wenn der Unfall im Verantwortungsbereich der Hochschule passiert ist - der Nikolausjob fällt sicherlich nicht darunter!





Weihnachtsmann in Corona-Zeiten

Masken gehören mittlerweile für jeden von uns zum gewohnten Alltagsbild. Daher werden sich die Kinder wohl kaum darüber wundern, wenn der Weihnachtsmann einen Mundschutz trägt. Und da praktischerweise in der Regel weiße Handschuhe zu seinem Kostüm gehören, besteht auch hier kaum ein Risiko, sich anzustecken. Natürlich müssen Darsteller und Auftraggeber darauf achten, dass der Mindestabstand bei der Übergabe der Geschenke (oder der Rute), beim gemeinsamen Naschen von Keksen oder beim Vorlesen von Weihnachtsgeschichten immer gewahrt bleibt.



Betrunkener Weihnachtsmann

Wer einen Nikolaus oder Weihnachtsmann engagiert, schließt in der Regel einen Dienstvertrag, in dem nach Auskunft der ARAG Experten z. B. Stundenlohn, Zeit des Auftritts, Dauer des Besuchs und evtl. spezielle Wünsche enthalten sein sollten. Verspätet sich der Weihnachtsmann oder hat sogar offensichtlich ein Gläschen zu viel getrunken, müssen Auftraggeber kein Geld für diese mangelhafte Dienstleistung bezahlen, denn der Vertrag wurde nicht erfüllt.



Doch manchmal gibt es für eine Verspätung auch gute Gründe, wie dieser Fall beweist, von dem die Polizeidirektion Neumünster 2020 berichtete: Wenn der Weihnachtsmann beispielsweise auf dem Weg zur nächsten Bescherung einen vorausfahrenden Wagen verfolgt und die Polizei alarmiert, da der Wagen in Schlangenlinien fährt. Der Grund stellte sich dann am Wohnort der Fahrerin heraus: Der Alkoholtest ergab einen Promillewert von 1,8 Promille. Da kann man nur hoffen, dass die Auftraggeber des Weihnachtsmannes trotz Verspätung ein Auge zugedrückt haben.



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/ Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Neue PREMIUM Hundebetten für einen gesunden Schlaf Politische Unsicherheit verstärkt finanziellen Druck in Tunesien
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 30.11.2021 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1944658
Anzahl Zeichen: 4882

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 375 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ho, ho, ho - Weihnachtsmann zu mieten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

SUP: Zwischen Wellen, Wind und Vorschriften ...

Mit knapp über einem Prozent gehört das Stand-up-Paddling - kurz SUP - sicherlich nicht zur beliebtesten Sportart in Deutschland. Dennoch liegt diese entspannte Wassersportart voll im Trend und freut sich wachsender Beliebtheit, wie man vielerorts ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Einsatzfahrzeug überholt im Überholverbot - keine Haftung +++ Die Fahrerin eines Kastenwagens bog nach links in die Auffahrt einer Tankstelle ein, übersah dabei aber ein Fahrzeug mit Blaulicht, das sich von hinten näherte. Es kam zu einer Ko ...

Wenn Arbeit krank macht ...

Ob physische Belastungen wie Lärm, Staub und schlechte Körperhaltung oder psychischer Druck durch zu hohes Arbeitsaufkommen, technische Herausforderungen und ein schlechtes Betriebsklima: Viele Menschen erkranken durch ihren Job. Dabei sollte es ni ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z