Tanne und Geschenkpapier nicht im Kamin verbrennen

Tanne und Geschenkpapier nicht im Kamin verbrennen

ID: 1944781
(ots) -

Ein Kaminofen sorgt in der Weihnachtszeit für behagliche Wärme. Doch wer die Feuerstelle nutzt, um Abfälle zu verbrennen, muss mit hohen Strafen rechnen. Giftige Stoffe im Rauch gefährden die eigene Gesundheit und die Umwelt, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Mehr als 10 Millionen Kamin- und Kachelöfen gibt es in deutschen Haushalten. Vor allem in der Zeit rund um Weihnachten und den Jahreswechsel sind viele dieser Holzfeuerstätten im Dauerbetrieb - und mitunter verschwinden darin auch Tannenzweige, Kartons und Geschenkpapier. Doch es ist verboten, frisches Holz, farbig bedrucktes Papier und Zeitungen im Kamin zu verbrennen. "Dafür gibt es gute Gründe: Bei der Verbrennung von Abfall können Schwermetalle und Dioxine freigesetzt werden. Zudem enthält der Rauch auch Feinstaub", sagt Torge Brüning, Brandschutzingenieur bei der R+V Versicherung. Das gefährdet die Gesundheit und die Umwelt und kann zudem den Kamin oder den Abzug schädigen. Wer die Regeln verletzt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Nasses Holz kann zu Schornsteinbränden führen

Grundsätzlich darf im heimischen Wohnzimmer nur naturbelassenes, ausreichend getrocknetes und gespaltenes Holz verwendet werden. Das bedeutet: Neben Abfällen ist auch zu feuchtes Holz tabu. "Je nasser das Holz ist, umso schlechter verbrennt es. Zudem führt der Rauch zu vermehrten Rußablagerungen im Kamin und im Schornstein, die nicht vom Schornsteinfeger entfernt werden können", erläutert R+V-Experte Brüning. "Das kann langfristig sogar zu einem Schornsteinbrand führen, wenn Funken den dort abgelagerten Ruß entzünden." Deshalb sollte das Holz nicht mehr als 15 Prozent Restfeuchte haben. Ab 25 Prozent Restfeuchte ist das Verbrennen ganz verboten. Dasselbe gilt für Zweige mit Tannennadeln: Die Nadeln enthalten ätherische Öle. Das befördert ebenfalls Ablagerungen in Kamin und Schornstein.

Besondere Vorschriften für offene Kamine

Bei offenen Kaminen gelangen noch mehr Schadstoffe in die Luft als bei Kaminöfen. "Deshalb dürfen offene Kamine nur gelegentlich genutzt werden, etwa zu besonderen Anlässen. Zum Heizen sind sie nicht zugelassen", sagt Torge Brüning.



Weitere Tipps des R+V-Infocenters:


- Ebenso wenig wie Geschenkpapier und Zeitungen dürfen Papierbriketts im Kamin verfeuert werden.
- Beim Verbrennen von Kaminholz entstehen immer Schadstoffe und Feinstaub. Deshalb müssen Kaminöfen in Privathaushalten bestimmte Grenzwerte einhalten. Beim Kauf eines neuen Kamins ist es wichtig, darauf zu achten.
- Ab 2025 werden die Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid auch für neuere Kaminöfen der Einbaujahre zwischen 1995 und 2010 verschärft. Für ältere Modelle ist diese Frist bereits abgelaufen. Ausnahmen bis 2025 gelten nur für historische Öfen, die vor 1974 installiert wurden.
- Wer einen Kamin ohne Abnahme und regelmäßige Prüfung durch den Schornsteinfeger betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und gefährdet bei einem Brand seinen Versicherungsschutz.
- Wenn der Schornstein brennt, sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren. Auf keinen Fall versuchen, das Feuer mit Wasser zu löschen.

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
Twitter: @ruv_news

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Neue Wege der Zusammenarbeit Bauabwicklung– Online-Seminare zum Bauablauf und Nachtragsmanagement
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.11.2021 - 11:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1944781
Anzahl Zeichen: 3553

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Wiesbaden



Kategorie:

Energie & Umwelt



Diese Pressemitteilung wurde bisher 296 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Tanne und Geschenkpapier nicht im Kamin verbrennen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

R+V Infocenter (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Drohnenfotos sind nicht immer erlaubt - und nicht überall ...

Ein Foto von oben eröffnet ganz neue Perspektiven. Darum gehen auch Privatpersonen gerne mit einer Drohne auf Motivjagd. Doch dabei müssen sie den Datenschutz, die Privatsphäre von Dritten und die Sicherheit im Blick behalten. Andernfalls drohen B ...

Akku leer: Gefahren beim Laden von E-Bikes ...

E-Bike-Akkus wieder aufladen: In den eigenen vier Wänden ist das kein Problem. Anders sieht es in gemeinschaftlich genutzten Räumen oder am Arbeitsplatz aus. Dort ist eine Erlaubnis notwendig. Darauf macht das Infocenter der R+V-Versicherung aufmer ...

Alle Meldungen von R+V Infocenter


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z