Überbrückungshilfen des Bundes müssen verbessert werden
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Verschärfung der Corona-Regeln setzt Unternehmen weiter unter Druck
Elke Döring, Hauptgeschäftsführerin der IHK Heilbronn-Franken: „Wir begrüßen, dass der Bund die Überbrückungshilfe weiterführt. Die von den aktuellen Einschränkungen besonders betroffenen Branchen benötigen dringend Liquidität“. In Baden-Württemberg wurden bisher über 4,5 Milliarden Euro im Rahmen der Überbrückungshilfen als Unterstützung für die Unternehmen bewilligt. „Die bundesweite Überbrückungshilfe hat sich bewährt. Die Prozesse rund um die Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung haben sich eingespielt. Wichtig ist es nun, die Überbrückungshilfe IV schnell an den Start zu bringen. Anträge sollten noch dieses Jahr ermöglicht werden, um eine schnelle Auszahlung zu gewährleisten.“
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat sich mit acht Vorschlägen für Nachbesserungen an das Bundeswirtschaftsministerium gewandt. „Die baden-württembergischen IHKs befürworten alle Verbesserungsvorschläge. Hervorzuheben ist vor allem der unkomplizierte Zugang für Unternehmen auch ohne Schließungsanordnung, das Absenken des Umsatzeinbruches als Zugangskriterium zur Überbrückungshilfe auf 20 Prozent, die Erhöhung des Eigenkapitalzuschusses von derzeit 40 auf 50 Prozent sowie die Fortführung der Abschlagszahlungen.“, unterstreicht Elke Döring.
Aus Sicht der IHKs sollte der fiktive Unternehmerlohn weiterhin im Rahmen des Programms als Landesleistung in Baden-Württemberg gewährt und eine Möglichkeit der Aufstockung geprüft werden.
„Eine nachhaltige Entspannung der Situation für Unternehmen bis Ende März 2022 erwarten wir nicht.“, so Elke Döring. Daher würde eine Verlängerung der Wirtschaftshilfen bis zum 30. Juni 2022 mehr Planungssicherheit für Unternehmen bringen sowie zu erheblichen bürokratischen Entlastungen bei Bewilligungsstellen und prüfenden Dritten führen. Eine Erhöhung der Pauschale für Personalkosten von 20 auf 25 Prozent wäre sinnvoll, um dem Fachkräftemangel durch Corona Rechnung zu tragen. Einzelunternehmer im Nebenerwerb, die mindestens 40 Prozent ihres Einkommens aus selbständiger Tätigkeit bestreiten, sollten ebenfalls antragsberechtigt sein.
„Was wir jetzt brauchen, sind schnelle Entscheidungen. Dazu gehört auch, ob Unternehmen Zugang zu den Hilfen haben, wenn sie wegen der nun verschärften Maßnahmen aus wirtschaftlichen Gründen schließen müssen“, so Elke Döring.
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Datum: 10.12.2021 - 08:27 Uhr
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