Kfz-Gewerbe begrüßt Verlängerung der Innovationsprämie für E-Autos
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Als wichtiges Signal für die Autohäuser und Kunden wertet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) die heute von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck bekannt gegebene Verlängerung der derzeitigen Innovationsprämie für E-Autos bis Ende 2022. "Unsere Betriebe, aber auch die Kundinnen und Kunden haben nun Rechtssicherheit, dass für die bestellten Fahrzeuge bei der Auslieferung auch im nächsten Jahr die bisherige Förderungspraxis weiter gültig ist", so ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Laut der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) gilt das sowohl für batterieelektrische betriebene Fahrzeuge als auch für Plug-in-Hybride. Die Richtlinie soll laut BMWi zum Jahresende im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Der ZDK hatte sich im Vorfeld in einem Schreiben an den neuen Bundeswirtschaftsminister für die Fortführung der bisherigen Regelung eingesetzt.
Nach Ansicht des ZDK sollten bei der von Bundesminister Habeck angekündigten Neuausrichtung der Innovationsprämie ab 2023 auch die Plug-in-Hybride weiter berücksichtigt werden. "Diese Fahrzeuge sind für viele Menschen der niedrigschwellige Einstieg in die umweltschonende Elektromobilität", so der ZDK-Präsident. "Dieser Einstieg sollte daher für die Kundinnen und Kunden auch weiterhin mit einem finanziellen Förderanreiz attraktiv gehalten werden."
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Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de
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Datum: 13.12.2021 - 16:17 Uhr
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