Staatliche moralische Erziehungsansätze stehen im Widerspruch zum Menschenbild des Grundgesetzes
Eine staatliche Ernährungserziehung der Bürger "zum Besseren" ist nach Einschätzung des Verfassungsrechtlers Prof. Di Fabio für sich kein legitimer Wert
Weiter führt Di Fabio über das WBAE-Gutachten aus: Im Hinblick auf erwachsene Bürger verfügt die öffentliche Gewalt in aller Regel nur über einen allgemeinen Auftrag zur Information und Aufklärung, nicht zur Vorgabe von erzieherischen Weltanschauungen oder Lebenssinn. Sachliche Verbraucherinformationen und Aufklärungsmaßnahmen stärken in diesem Sinne das Leitbild des autonomen Verbrauchers. Der Gesetzgeber darf unter Achtung der Grundrechte kollektive Ziele formulieren und verbindlich machen, aber dabei nicht die Freiräume für Selbstentfaltung und eigenes Entscheiden substantiell entziehen. Er darf den Bürger nicht durch moralische Erziehung ‚bessern‘. Die Art und Weise der Ernährung gehört zur persönlichen Lebensgestaltung. So entstehen derzeit viele neue Ernährungstrends weitgehend ohne staatliche Vorgaben.
Prof. Di Fabio vertritt in seiner Kritik die Meinung, dass wirtschaftliche Lenkungsmaßnahmen legitime Ziele verfolgen und verhältnismäßig sein müssen, um diese Ziele schonend zu erreichen. Es gehe darum, öffentliche Gemeinwohlziele so zu erreichen, dass grundrechtliche Freiheiten in möglichst geringem Umfang eingeschränkt werden. Lenkungsmaßnahmen dürfen zudem einkommensschwächere Bevölkerungsschichten mit Blick auf das Sozialstaatsprinzip nicht übermäßig belasten und müssen insgesamt eine faire Lastenverteilung berücksichtigen. Selbst aus EU-Recht könne die besondere Schutzwürdigkeit des Verbrauchers nicht abgeleitet werden. Wenn der Verbraucher aber nicht als grundsätzlich uninformiert gilt, muss jeder die Grundrechte tangierende Vorstoß des Gesetzgebers, der die Menschen zu einem guten Leben bringen soll, klar und konkret begründet sein. Die Erziehung der Bürger zum Besseren sei für sich kein legitimer Wert."
1) Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio, Staatliche Ernährungspolitik und Verfassung, ZLR 2021, 169-195
Nudging: Mit "Nudging" für "Anstoßen", "Schubsen" oder "Stupsen" bewegt man jemanden auf mehr oder weniger subtile Weise dazu, etwas Bestimmtes einmalig oder dauerhaft zu tun oder zu lassen. „Nudging“ von Seiten des Staates juristisch und moralisch umstritten, weil es zu Gleichschaltung, Überwachung und Entmündigung beitragen kann“ (siehe u.a. https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nudging-99919 )
Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) ist der Dachverband für die deutsche Rinder- und Schweineproduktion. Aufgabe des Bundesverbandes ist es, die deutsche Tierzucht und Tierhaltung - insbesondere für die Tierarten Rind und Schwein - zu fördern. Ziel ist der Erhalt der deutschen Tierhaltung, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsorganisationen sowie die Unterstützung bei der nachhaltigen Erzeugung qualitativ hochwertiger Produkte. Der Bundesverband versteht sich als Mittler zwischen den Interessen der Mitglieder und Dritten (Gesellschaft, Politik, Wissenschaft und anderen Fachverbänden) auf nationaler und internationaler Ebene.
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Datum: 20.12.2021 - 17:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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