Informationüber Abtreibungen: Nur ein erster Schritt / Kommentar von Christian Rath
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Das Projekt wäre mit der CDU/CSU nicht zu machen gewesen. Dabei klingt "Streichung des Werbeverbots" viel zu dramatisch. Denn die Werbung für Abtreibungen bleibt nach dem Arztrecht weiterhin verboten. Erlaubt wird nun aber, dass Ärzte und Ärztinnen auf ihrer Internetseite sachlich mitteilen dürfen, welche Methoden sie anbieten. Dass dies bisher verboten ist, kann kaum rational begründet werden. Lange Zeit spielte die Norm in der Praxis auch gar keine Rolle. Sie wurde einfach ignoriert - bis zwei Abtreibungsgegner begannen, systematisch Mediziner anzuzeigen. (...) Das viel wichtigere Versprechen des Koalitionsvertrags ist daher auch nur schwer zu realisieren: "Wir stellen Versorgungssicherheit her. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehört zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung." Auf dem Weg zu diesem Ziel ist der Verzicht auf schikanöse Gesetze nur ein erster Schritt. http://www.mehr.bz/khs18j
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Datum: 17.01.2022 - 22:07 Uhr
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