Corona-Regeln im Land: Doch zu hemdsärmelig / Kommentar von Jens Schmitz
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Angesichts zahlreicher Fragen rund um den Omikron-Typ war der Wunsch zwar nachvollziehbar, Alarmstufe II vorerst beizubehalten, obwohl die Kriterien nicht mehr erfüllt waren. Doch die Umsetzung hätte nicht so hemdsärmelig ausfallen dürfen, dass ein Gericht schon beim Blick auf das Bundesinfektionsschutzgesetz einschreitet. Folgerichtig will die Regierung nun zu den bisherigen Grundsätzen zurückkehren. Man kann über die Vorgaben des Bundes streiten; dazu haben die Ministerpräsidenten und Kanzler Scholz am Montag Gelegenheit. Vor allem aber müssen sie Entscheidungen treffen, die nachvollziehbar und berechenbar bleiben. Aufs Ganze gesehen haben die Gerichte bislang nur wenige Anti-Corona-Maßnahmen gekippt. Pannen wie diese sind Wasser auf die Mühlen derer, die dem Staat einen flächendeckenden Angriff auf die Grundrechte unterstellen wollen. http://www.mehr.bz/khs22j
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Datum: 21.01.2022 - 22:09 Uhr
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