Beteiligung am Straßenbau / Grundeigentümer dürfen nur begrenzt in Anspruch genommen werden (FOTO

Beteiligung am Straßenbau / Grundeigentümer dürfen nur begrenzt in Anspruch genommen werden (FOTO)

ID: 1961782

(ots) -

Eine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeträgen nach Vollendung der Arbeiten verstößt gegen das Grundgesetz. So hat es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS das höchste deutsche Gericht entschieden.

(Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen 1 BvL 1/19)

Der Fall: Im Bundesland Rheinland-Pfalz sollte ein Grundstückseigentümer Erschließungsbeiträge in Höhe von mehr als 70.000 Euro bezahlen. Die Anbindung seiner Anwesen an die Straße war bereits 1986 erfolgt, doch die vollständige Fertigstellung und offizielle Widmung fand viel später statt. Erst nach rund 25 Jahren erhielt er den entsprechenden behördlichen Bescheid. Er wehrte sich vor verschiedenen Gerichtsinstanzen dagegen.

Das Urteil: Die Bundesverfassungsrichter entschieden, dass eine Landesvorschrift, die den Belastungszeitraum für Erschließungsbeiträge nicht genügend eingrenzt, gegen das Klarheitsgebot verstoße. Grundstückseigentümer dürften nur für begrenzte Zeit an den Baukosten beteiligt werden, hieß es in dem Urteil. Bis Ende Juli 2022 müsse eine Neuregelung gefunden werden, ordneten die höchsten Richter an.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Spieglein, Spieglein an der Wand! Solingen: REBA IMMOBILIEN AG startet Joint Venture mit ProInvest Properties für Neubau in Nordrhein-Westfalen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.02.2022 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1961782
Anzahl Zeichen: 1541

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Bau & Immobilien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 255 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Beteiligung am Straßenbau / Grundeigentümer dürfen nur begrenzt in Anspruch genommen werden (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgesch (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesgesch


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z