Für geschlechtssensible Asylverfahren
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Der diesjährige feministische Kampftag am 8. März war nicht der erste, der im Zeichen des Krieges stand. Die Miterfinderin des Internationalen Frauentags, Clara Zetkin, organisierte 1915, mitten im Ersten Weltkrieg, eine "Internationale Frauenkonferenz für Frieden". Auf einem Flugblatt hieß es: "Die Arbeiter haben durch diesen Krieg nichts zu gewinnen, wohl aber alles zu verlieren, was ihnen lieb und teuer ist." Damals wie heute fordert die internationalistische Frauenbewegung - beziehungsweise feministische Bewegung - das Ende aller Kriege.
Und damals wie heute führt Krieg zu Flucht und Vertreibung. Während aktuell in der Ukraine glasklar wird, wie auch Männer unter den Folgen des Patriarchats leiden - die wehrfähigen unter ihnen dürfen nicht vor dem Krieg fliehen und das Land verlassen - sind Frauen, Lesben, inter, trans und nicht-binäre Menschen (Flinta) besonders von geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt im Krieg und auf der Flucht betroffen. Gemäß der Istanbul-Konvention haben von Gewalt betroffene geflüchtete Frauen und Mädchen zwar einen Anspruch darauf, angemessen untergebracht, medizinisch versorgt und vor weiterer Gewalt geschützt zu werden. In der Praxis wird das aber nicht immer eingehalten.
Und auch in den Asylverfahren wollen deutsche Behörden nur selten eine geschlechtsspezifische Verfolgung erkennen. Dabei wäre das dringend notwendig. Ganz besonders mit Blick auf Frauen und Mädchen in Afghanistan, deren Rechte seit der Machtübernahme der Taliban im vergangenen Sommer immer weiter beschnitten werden.
Nicht zuletzt die Pandemie hat die Organisation feministischer Kämpfe erschwert, während sich die Situation vieler Flinta noch verschlechtert hat. Es wäre schön, wenn die aktuellen Fluchtbewegungen aus der Ukraine ein Anstoß für eine erneute Stärkung der internationalen Vernetzung feministischer Bewegungen sein könnten.
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Datum: 08.03.2022 - 17:34 Uhr
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