Stracke: Jobcenter dürfen nicht zur bloßen Zahlstelle werden

Stracke: Jobcenter dürfen nicht zur bloßen Zahlstelle werden

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(ots) -

Die Möglichkeit von Sanktionen bei groben Pflichtverletzungen muss erhalten bleiben

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke:

"Die Bundesregierung hat beschlossen, fast alle Sanktionen in der Grundsicherung bis zum Jahresende zu streichen. Künftig kann ein Jobcenter nur noch dann Geld bei einem Hartz IV-Empfänger kürzen, wenn dieser bei einem Termin unentschuldigt fehlt. Lehnt er hingegen eine zumutbare Arbeit ab oder beendet vorzeitig eine vereinbarte Fortbildung ohne triftigen Grund, fehlt dem Jobcenter künftig jegliche Handhabe, darauf angemessen zu reagieren. In solchen Fällen wurde bislang das Geld für Hartz IV-Empfänger um 30 Prozent gekürzt. Das soll nun wegfallen.

Gegen diesen von der Bundesregierung gewollten Sanktionsverzicht wurde bereits im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses massive Kritik geübt. So forderten insbesondere die Bundesagentur für Arbeit, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, der Deutsche Städtetag und auch der Sozialverband Deutschland, dass Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen weiterhin möglich bleiben sollen.

Diese deutliche Kritik aus der Fachwelt wischt die Bundesregierung nun einfach bei Seite. Damit verlieren in Zukunft die Jobcenter die Möglichkeit, die notwendige Mitwirkung von Hartz VI-Empfängern bei der Überwindung der eigenen Arbeitslosigkeit wirksam einzufordern. Die Jobcenter werden im Wesentlichen nur noch zur Zahlstelle. Das widerspricht jedoch klar dem Grundsatz vom 'Fördern und Fordern'. Jeder in Not geratene Hilfebedürftige wird von unserem Sozialstaat unterstützt. Diese Hilfe darf aber niemals zu einer Einbahnstraße werden."

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Datum: 17.03.2022 - 07:11 Uhr
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