Was tut die Bundesregierung gegen die neue Lohn-Dumping-Runde auf dem Briefmarkt?
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Was tut die Bundesregierung gegen die neue Lohn-Dumping-Runde auf dem Briefmarkt?
Trotz Sozialklausel im Postgesetz (PostG), trotz der Aufnahme der Branche Briefdienstleistungen ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und trotz Postmindestlohnverordnung: In der Briefbranche werden weiter und wieder zunehmend Niedrigloehne bezahlt. Der im Postsektor eroeffnete Wettbewerb findet entgegen klaren gesetzlichen Vorgaben in erheblichem Mass ueber Sozialdumping statt, zu Lasten der Einkommen und der sozialen Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie zu Lasten der sozialen Sicherungssysteme. Um den entgegenzuwirken, hatte die SPD 2007 den Postmindestlohn durchgesetzt. Den betroffenen Beschaeftigten und der Oeffentlichkeit fehlt jedes Verstaendnis dafuer, weshalb trotz klarer Vorgaben des Gesetzgebers eine ganze Branche, die lange Zeit durch existenzsichernde Einkommen gekennzeichnet war, in Niedrigloehnen versinkt. Die Bundesregierung sieht tatenlos zu, wie bei Vergaben oeffentlicher Auftraggeber ein reiner Lohn-Unterbietungswettbewerb stattfindet, der tausende sicherer Arbeitsplaetze gefaehrdet.
In einer Grossen Anfrage will die SPD-Bundestagsfraktion daher von der Bundesregierung wissen:
- Wie sind die Arbeitsbedingungen bei der Post, ihren Wettbewerbern und den Subunternehmen derzeit und welche Veraenderungen sind eingetreten beziehungsweise zu erwarten?
- Welche Wirkung hatte die Postmindestlohnverordnung und welche Auswirkungen auf das Lohnniveau hat ihr Wegfall?
- Plant die Bundesregierung den Neuerlass einer Postmindestlohnverordnung oder andere Massnahmen, um Lohnwucher zu verhindern?
- Wie kann es sein, dass gegen Recht und Gesetz dutzende von Unternehmen noch Lizenzen besitzen und auf dem Markt taetig sind, obwohl sie nachweislich die branchenueblichen Arbeitsbedingungen bei weitem nicht einhalten?
- Plant die Bundesregierung die Sozialklausel aus dem Postgesetz zu streichen?
Zum Hintergrund: Am 28. Januar 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht die Postmindestlohnverordnung aus rein formalen Gruenden fuer rechtswidrig erklaert. Daraufhin hat zum Beispiel die Berliner PIN Mail AG mit rund 1.000 Beschaeftigten erklaert, ihren Stundenlohn mit sofortiger Wirkung von 9,80 auf 8,50 Euro zu senken.
Am 15.04.2010 hat das Bundesarbeitsgericht mitgeteilt, dass nunmehr rechtskraeftig feststehe, dass die "Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste" (GNBZ) keine tariffaehige Gewerkschaft ist und bei Abschluss des konkurrierenden "Tarifvertrags" zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen mit dem Arbeitgeberverband der Neuen Brief- und Zustelldienste
(AGV-NBZ) und des "Tarifvertrags" Mindestlohn mit dem Bundesverband der Kurier-, Express- und Postdienst e.V. (BdKEP) im Dezember 2007 auch keine tariffaehige Gewerkschaft war.
Zur Erinnerung: TNT, PIN, AGV-NBZ und BdKEP waren es, die auf der Grundlage ihrer sogenannten Tarifvertraege mit der GNBZ gegen den Postmindestlohn Sturm gelaufen und gerichtlich vorgegangen sind.
Die Postmindestlohnverordnung auf der Grundlage des zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste e. V. und ver.di (Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft) abgeschlossenen Tarifvertrages vom 29. November 2007 ueber Mindestloehne fuer die Branche Briefdienstleistungen waere zum 30. April 2010 ohnehin ausgelaufen. Bislang ist nicht erkennbar, dass die Post AG und der Arbeitgeberverband Postdienste bereit waeren, erneut einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklaerung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) zu stellen.
Die Vollerhebung der Bundesnetzagentur zu den Arbeitsbedingungen im nach dem Postgesetz lizenzierten Bereich aus dem Jahr 2007 hatte ergeben, dass Briefsortierer, -fahrer und -zusteller bei der Deutschen Post AG Durchschnittsloehne von 11,93 Euro verdienen, waehrend die Wettbewerber nur Durchschnittsloehne von 7,41 Euro (7,84 Euro West, 6,17 Euro Ost) bezahlten. Zum Beispiel in Brandenburg wurden damals von den Wettbewerbern nur 5,73 Euro und in Thueringen 5,82 Euro durchschnittliche Stundenloehne bezahlt. Die Arbeitsbedingungen bei den vielen Subunternehmen hat die Bundesnetzagentur bisher noch nicht einmal erfasst.
Die neuen Ergebnisse der Erhebung zu den Arbeitsbedingungen im Briefmarkt aufgrund der Auskunftsanordnung der Bundesnetzagentur vom 22. Januar 2009 sind noch nicht veroeffentlicht.
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Datum: 05.05.2010 - 23:17 Uhr
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