WAZ: Mediziner warnen vor Corona-Lockerungen in NRW
ID: 1970280
Gesundheits-Experten in NRW halten es für einen schweren Fehler, die Corona-Maßnahmen ab Sonntag auf einen "Basisschutz" zu reduzieren. "Ich hätte mir gewünscht, dass die strengeren Regelungen zumindest noch bis Ostern gelten", sagte Prof. Oliver Witzke, Direktor der Klinik für Infektiologie am Uniklinikum Essen, der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ, Freitagsausgaben). Ausgerechnet jetzt die Maskenpflicht in vielen Bereichen aufzugeben, sei aus seiner Sicht "unverständlich". Kritisch sieht Witzke Massenveranstaltungen wie das Bundesligaspiel in Dortmund, bei dem am Samstag mehr als 80.000 Menschen auf engem Raum zusammenkommen: "Statistisch sind unter den Zuschauern 600 bis 1000 positiv. Danach werden wir sicherlich Hunderte Infizierte zusätzlich haben, quasi mit Vorankündigung."
Mit großer Sorge betrachtet auch Dr. Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, das bevorstehende Ende der meisten Corona-Maßnahmen: "Wir brauchen jetzt scharfe Schutzmaßnahmen, um zum Jahresende Luft zu bekommen und einen absoluten Lockdown zu verhindern. Es wird keine Atempause geben - weder für die Bevölkerung noch für die Beschäftigten im Gesundheitswesen", sagte Gehle der WAZ.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion@waz.de
Original-Content von: Westdeutsche Allgemeine Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 31.03.2022 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1970280
Anzahl Zeichen: 1519
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Essen
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 399 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"WAZ: Mediziner warnen vor Corona-Lockerungen in NRW"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).