Adler Group S.A.: Sind Anleihen des Immobilienkonzerns bald zur Rückzahlung fällig?

Adler Group S.A.: Sind Anleihen des Immobilienkonzerns bald zur Rückzahlung fällig?

ID: 1977362

Nachdem KPMG das Testat verweigert hatte, folgte für Adler der massenhafte Rücktritt von Managern und ein Absturz der Aktie von 40 Prozent. Könnten nun auch Anleihen im Wert von mehreren hundert Millionen Euro vorzeitig fällig werden?



(firmenpresse) - München, den 03.05.2022 – Die Anschuldigungen des aus dem Wirecard Skandal bekannten britischen Investors Fraser Perring wurden Ende 2021 laut. Danach gebe die Bilanz des Immobilienkonzerns Adler Group S.A. die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens nicht zutreffend wieder. Adler gab öffentlich bekannt, dass die Vorwürfe nicht berechtigt seien und beauftragte zu seiner Entlastung den Wirtschaftsprüfer KPMG mit einer Sonderprüfung. Gleichzeitig war KPMG auch mit der regulären Prüfung des Jahresabschlusses 2021 betraut. Durch das Ergebnis der Sonderprüfung sah Adler sich zunächst entlastet, weil die erhobenen Vorwürfe in wesentlichen Punkten nicht bestätigt werden konnten. Perrings Anschuldigungen konnten von den Wirtschaftsprüfern umgekehrt in wesentlichen Punkten allerdings auch nicht widerlegt werden. Dies hatte zur Konsequenz, dass KPMG das (reguläre) Testat für den Jahresabschluss 2021 verweigerte.

Danach konnten die Wirtschaftsprüfer nicht feststellen, ob die Adler Bilanz die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens nun zutreffend wieder gibt oder nicht. Presseberichten zufolge soll das daran liegen, dass den Wirtschaftsprüfern bestimmte Informationen vorenthalten wurden. Nach dieser Verweigerung des Bestätigungsvermerks brach der Aktienkurs der im SDAX notierten Adler Aktie massiv ein.

Weitaus gravierendere Auswirkungen könnte das verweigerte Testat jedoch für die ausstehenden Anleihen des Immobilienkonzerns haben. Denn in den Anleihebedingungen ist teilweise geregelt, dass den Investoren ein Kündigungsrecht zusteht, wenn Adler innerhalb von 120 Tagen nach dem Ende jedes Geschäftsjahres keinen „geprüften Konzernabschluss“ veröffentlicht.

Rechtsanwalt Franz Braun von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB meint, dass die Formulierung „geprüft“ in diesem Kontext nur bedeuten kann, dass der Wirtschaftsprüfer das Testat auch erteilt hat. „Geprüft bedeutet in diesem Sinne testiert, weil geprüft aber Testat verweigert offensichtlich dem Sinn und Zweck der Regelung widerspräche“ meint Braun. Für eine im Jahr 2020 begebene Anleihe im Gesamtvolumen von € 400 Mio. könnte das bedeuten, dass sie statt erst im Jahr 2025 in Teilen oder insgesamt schon viel früher zur Rückzahlung fällig gestellt wird. „Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt zwar auch noch von weiteren Voraussetzungen ab und auch die nachträgliche Erteilung des Testats für 2021 und eine damit verbundene Heilung ist nicht ausgeschlossen“, sagt Rechtsanwalt Braun. „Die jüngsten Entwicklungen bei Adler waren m.E. allerdings nicht unbedingt geeignet, das Vertrauen der Investoren nachhaltig zu bestätigen.“ Betroffene Anleihegläubiger sollten ihre Handlungsmöglichkeiten deshalb von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen.



Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin ist auf Kapitalmarkt spezialisiert und vertritt seit Jahren private und institutionelle Investoren in nationalen und internationalen Rechtsstreitigkeiten.


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RA Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 03.05.2022 - 17:46 Uhr
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Freigabedatum: 03.05.2022

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