EU-Zahlungsverzugsrichtlinie muss auch Interessen der Steuerzahler gerecht werden

EU-Zahlungsverzugsrichtlinie muss auch Interessen der Steuerzahler gerecht werden

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EU-Zahlungsverzugsrichtlinie muss auch Interessen der Steuerzahler gerecht werden



(pressrelations) - Steuergelder sollten verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert eingesetzt und nicht für übertriebene Strafzahlungen vergeudet werden

Zur Stellungnahme des Deutschen Bundestags zu einem Vorschlag der EU-Kommission zur Neufassung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr erklären der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Götz MdB und der zuständige Berichterstatter Dr. Stephan Harbarth MdB:

Steuergelder sollten verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert eingesetzt und nicht für übertriebene Strafzahlungen vergeudet werden. Auf Initiative der christlich-liberalen Koalition hat der Bundestag im Rahmen eines fraktionsübergreifenden Antrags die Bundesregierung aufgefordert, bei den Verhandlungen in Brüssel darauf hinzuwirken, dass keine Sondervorschriften für den Zahlungsverzug für die öffentliche Hand geschaffen werden; weder unangemessene Pauschalbeträge für Beitreibungskosten noch ein Strafschadensersatz eingeführt werden; die vertragliche Freiheit, Zahlungs- sowie Abnahme- und Überprüfungsfristen zu vereinbaren, erhalten bleibt und die Abnahme- und Überprüfungsfrist im Regelfall nicht auf 30 Tage verkürzt wird. Mit diesem Beschluss im Gepäck kann Deutschland im Wettbewerbsfähigkeitsrat ein gutes Ergebnis für die Unternehmen einerseits und die Kommunen bzw. die Steuerzahler andererseits erzielen.


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Datum: 07.05.2010 - 22:47 Uhr
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