Paritätischer kritisiert Sanktionsmoratorium als unzureichend: Existenzsichernde Leistungen dürfen

Paritätischer kritisiert Sanktionsmoratorium als unzureichend: Existenzsichernde Leistungen dürfen nicht gekürzt werden

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(ots) -

Der Paritätische Wohlfahrtsverband bewertet das durch Regierungsparteien vereinbarte Sanktionsmoratorium als ersten, aber unzureichenden Schritt hin zu einer sanktionsfreien Grundsicherung. Positiv bewertet der Verband, dass besonders schwere Sanktionen ebenso wie einmalige Terminversäumnisse mit dem Sanktionsmoratorium künftig zumindest ein Jahr lang nicht mehr geahndet werden sollen. Schon bei zweimaligen Terminversäumnissen sollen Sanktionen jedoch auch künftig möglich bleiben. Der Paritätische kritisiert diese Pläne für ein Sanktionsmoratorium zur Aussetzung von Strafmaßnahmen im SGB II als halbherzig und inkonsequent. Sozialrecht sei kein Strafrecht betont der Verband und unterstreicht seine Forderung nach einer vollständigen Abschaffung von Sanktionen in der Grundsicherung.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, hat dafür kein Verständnis: "Diese Art von Rohrstockpädagogik ist inhuman und weder zeitgemäß, noch zielführend. Sozialrecht ist kein Strafrecht. Die Sanktionen gehören vollständig abgeschafft - das gebietet nicht nur die Vernunft, sondern auch die Menschlichkeit." Sanktionen wegen Meldeversäumnissen treffen besonders Menschen mit psychischen Erkrankungen, fehlenden Sprachkenntnissen und mangelnder Behördenkompetenz. Sie verdienten Unterstützung statt Sanktionen.

In Zeiten einer galoppierenden Inflation, die besonders die Ärmsten trifft, sei das Festhalten an Leistungskürzungen unter das Existenzminimum als Strafmaßnahme zudem ein geradezu zynisches Signal, so Ulrich Schneider. Nie hätten sich Sanktionen härter auf die Teilhabemöglichkeiten der Betroffenen ausgewirkt, wie heute: "Immer weniger Menschen wissen, ob sie sich noch die Butter auf dem Brot leisten oder die Heizung anschalten können. Die Regelsätze reichen vorne und hinten nicht, um über den Monat zu kommen. Was es braucht sind gezielte und substantielle Hilfen, statt Druck und Drohkulissen." Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste ein armutsfester Regelsatz 678 Euro betragen.



Der Paritätische appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, auch mit Blick auf die angekündigte Einführung eines Bürgergeldes, sich mit Nachdruck für eine sanktionsfreie bedarfsgerechte und menschenwürdige Grundsicherung einzusetzen. "Damit das Bürgergeld nicht ebenfalls zur Mogelpackung und lediglich zu einem umlackierten Hartz IV mit neuem Namen wird, braucht es wirklich beherzte Reformen."

Pressekontakt:

Gwendolyn Stilling
pr@paritaet.org
Tel.: 030 24636-305

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Datum: 19.05.2022 - 05:00 Uhr
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