Deutsche Umwelthilfe warnt: Reaktivierung von Braunkohlekraftwerken ist unnötig und gefährdet Klimaziele
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- Bundesregierung will mit neuem Gesetz bei Gasmangel auch Braunkohlekraftwerke reaktivieren, obwohl diese für Versorgungssicherheit nicht notwendig sind
- Energiesicherheit und Klimaschutz zusammendenken: CO2-Emissionen aus der unvermeidlichen Reaktivierung von Steinkohlekraftwerken müssen zusätzlich ausgeglichen werden
- Werden Braunkohlekraftwerke reaktiviert, würde dies die sozial- und umweltverträgliche Stilllegung der Tagebaue gefährden
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt vor einer Reaktivierung von Braunkohlekraftwerken, die durch das neue Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz ermöglicht werden soll. Die DUH fordert die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Energie auf, sich bei der morgigen Ausschusssitzung gegen die Aufnahme von Braunkohle in dieses Gesetz auszusprechen. Das Gesetz soll es zeitlich befristet erlauben, Kohlekraftwerke aus der Reserve zu aktivieren, wenn ein Gasmangel besteht. Braunkohle ist dabei die klimaschädlichste Ersatzoption und für die Versorgungssicherheit nicht notwendig. Die Kapazitäten der Reserve-Steinkohlekraftwerke sind vollkommen ausreichend, um auf einen Gasmangel reagieren zu können. Zudem droht ein Weiterbetrieb der Braunkohle-Tagebaue, was den geplanten sozial- und umweltverträglichen Strukturwandel in Rheinland und Lausitz massiv behindern würde. An dem klimapolitisch notwendigen Vorziehen des Kohleausstieges bis 2030 muss die Bundesregierung aus Sicht der DUH dringend festhalten.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Grundsätzlich ist es richtig, dass die Bundesregierung Vorkehrungen für einen möglichen Erdgasmangel trifft. Dies muss allerdings mit Augenmaß und den am wenigsten klimaschädlichen Lösungen geschehen. Braunkohle ist da ganz klar die schlechteste Wahl und zudem auch noch vollkommen unnötig, da genug andere Kraftwerke zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung gefährdet hier ohne Not den gesellschaftlich ausgehandelten Kohleausstieg, der die besonders klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke zuerst adressiert. Dabei sind Energiesicherheit und Kohleausstieg miteinander vereinbar. Wir fordern: Keine Reaktivierung von Braunkohle und einen früheren Kohleausstieg 2030."
Die befristete Wiederaufnahme des Betriebs von Kohlekraftwerken würde jedoch zu zusätzlichen, bisher nicht eingeplanten CO2-Emissionen führen. Dafür fordert die DUH einen klimapolitischen Ausgleich durch Löschung einer entsprechenden Menge an Zertifikaten aus dem Emissionshandel. Dadurch würde die Gesamtmenge an Zertifikaten reduziert und entsprechende CO2-Emissionen vermieden.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: "Versorgungssicherheit und Klimaschutz müssen gleichrangig behandelt werden. Wenn die Bundesregierung mit der notgedrungenen Reaktivierung von Kohlekraftwerken die CO2-Emissionen erhöht, muss sie einen Mechanismus zum Ausgleich dieser zusätzlichen Emissionen schaffen. Die einfachste Möglichkeit dafür ist eine Löschung von Zertifikaten aus dem Emissionshandel. Dies muss im parlamentarischen Verfahren im Gesetz verankert werden - ansonsten droht der Klimaschutz hinten runter zu fallen."
Hintergrund:
Das sogenannte Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz soll sicherstellen, dass bei einem Gasmangel Kraftwerke aus der Reserve reaktiviert werden. Am heutigen Donnerstag soll die erste Lesung im Bundestag stattfinden, die Anhörung im Ausschuss am morgigen Freitag.
Link:
Stellungnahme der DUH zum Gesetzentwurf: http://l.duh.de/p220623
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
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Datum: 23.06.2022 - 07:00 Uhr
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