RA-Horrion: Musterverträge bei Gebrauchtwagenkauf von Privat an Privat können gefährlich sein - V

RA-Horrion: Musterverträge bei Gebrauchtwagenkauf von Privat an Privat können gefährlich sein - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.

ID: 200207

Regelungen im Mustervertrag bei Gebrauchtwagenkauf unter Privaten sind dann nicht als Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.v. §§ 305 ff BGB prüfbar, wenn beide Vertragsparteien ihre Vorschläge über die Verwendung eines Textes einbringen konnten. Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.



RA-Horrion: Musterverträge bei Gebrauchtwagenkauf von Privat an Privat können gefährlich sein - VerkRA-Horrion: Musterverträge bei Gebrauchtwagenkauf von Privat an Privat können gefährlich sein - Verk

(firmenpresse) - Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden:

Ein "Stellen von Vertragsbedingungen" durch eine Vertragspartei liegt dann nicht vor, wenn beide Parteien bei der Auswahl des Vertragstextes für einen Gebrauchtwagenkaufvertrag ein Mitspracherecht hatten. (BGH, Urteil vom 17.02.2010, Az. VIII ZR 67/09)

Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden:

B verkauft an K Gebrauchtwagen Volvo für EUR 4,600,00. Verwendet wird ein Vertragsformular der V-Versicherung, welches die B nach telefonischer Klärung mitbringt. In dem Vertragstext ist ein umfassender Gewährleistungsanschluss enthalten, der aber bei arglistigem Verschweigen nicht gelte. B erklärt, nach seiner Kenntnis liege kein Unfall vor. B hatte den Volvo erst selbst 2 Jahre zuvor gekauft. K klagt auf Minderung EUR 1.000,00 mit der Behauptung, es liege ein Unfallschaden vor. Amtsgericht und Landgericht weisen die Klage ab.

Rechtsgründe Verkehrsrecht Dresden

Ein Gewährleistungsausschluss in Allgemeinen Geschäftsbedingungen i. S. v. §§ 305 ff BGB ist unwirksam, § 309 Nr. 7 BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verwendungen vorformulierte Vertragsbedingungen. Diese können auch von Dritten stammen, wie hier von der V Versicherung.
Das "Stellen" dieser Vertragsbedingungen durch eine Partei ist notwendig. Ausreichend ist schon der einseitige Wunsch, von ihr mitgebrachte Formulierungen zu verwenden. Vorliegend hatten die Parteien aber darüber beraten, ob der eine oder der andere einen Vertragstext mitbringt. Die Revision bleib ebenfalls ohne Erfolg.

Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden

"Wer die Benutzung seines Vertragstextes (z. B. ADAC) fordert, stellt AGB´s. Diese unterliegen einer strengen Inhaltskontrolle. Man sollte ab Erstkontakt bis zum Kaufabschluss immer einen Zeugen haben", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält drei Büros. Ein Büro in Dresden, Glashütte bei Dippoldiswalde und in Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

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PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info(at)rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://www.rechtsanwalt-horrion.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 17.05.2010 - 08:59 Uhr
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Ansprechpartner: Ulrich Horrion
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Dresden


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Politik & Gesellschaft


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