Brainix-Entwicklung vom BMBF als neuartig und förderungswürdig anerkannt
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Das Projekt zur Entwicklung der neuen Lernsoftware Brainix wurde Ende August vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) als förderungswürdig anerkannt. Von der zuständigen "Bescheinigungsstelle Forschungszulage" wurde das Brainix-Konzept hinsichtlich der Neuartigkeit des Produkts, des Risikos der Entwicklung und der Systematik bei der Durchführung des Vorhabens geprüft.
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE), auch Forschungszulagengesetz (FZulG) genannt, wurde am 1. Januar 2020 mit dem Ziel in Kraft gesetzt, die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen. Es ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben, wenn sie drei Kriterien erfüllen: Die FuE-Vorhaben müssen "neuartig & schöpferisch", "ungewiss & risikobehaftet" sowie "systematisch & reproduzierbar" sein.
Brainix-Ansatz "in seiner Gesamtheit neuartig"
Das Kriterium der Neuartigkeit wird der Brainix-Entwicklung zuerkannt, da das Lernkonzept des Flipped Classroom in Verbindung mit Storytelling-Ansätzen für implizites Lernen sowie dem Einsatz der Technologie maschinellen Lernens in seiner Gesamtheit neuartig sei. Dem Kriterium der Risikobehaftung entspreche das Projekt insofern, als erprobtes multimediales Lernmaterial für die Unterrichtsmethode des Flipped Classroom bisher nicht umfassend vorliege. Auch die Anforderung der Systematik und Planmäßigkeit erfülle das FuE-Vorhaben, da ein strukturierter Arbeitsplan sowie ein wissenschaftlich fundiertes Vorgehen bei der Erstellung der Lerninhalte erkennbar seien.
"Wir freuen uns über den positiven Bescheid des Bundesministeriums, mit dem die Brainix-Entwicklung als innovatives und damit förderungswürdiges FuE-Projekt anerkannt wird", sagt Hannah Nicklas, als CTO in der Geschäftsführung der Brainix GmbH für die Produktentwicklung verantwortlich.
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Friedrich Koopmann
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Datum: 15.09.2022 - 12:24 Uhr
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