Fluggesellschaften müssen sich an Verkehrsschlichtungsstelle beteiligen

Fluggesellschaften müssen sich an Verkehrsschlichtungsstelle beteiligen

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Fluggesellschaften müssen sich an Verkehrsschlichtungsstelle beteiligen



(pressrelations) - Wer in Deutschland startet oder landet, muss sich an unsere Standards halten

Anlässlich Gesprächen mit Flugverbandsvertretern zur Beteiligung an der Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr, erklärt die verbraucherpolitische Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Lucia Puttrich MdB:

Ob Vulkanasche, Streiks oder technische Probleme: Flugverspätungen oder Flugausfälle sind unvermeidbar. Fluggesellschaften müssen jedoch jederzeit ihrer Pflicht nachkommen und die seitens der EU klar beschriebenen Fluggastrechte einhalten. Gelingt dies nicht, muss eine schnelle, unbürokratische Schlichtung gewährleistet werden. Das ist wahrer Kundenservice. Die bereits bestehende unabhängige Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr steht heute schon den Fluggesellschaften offen. Bislang stößt sie bei diesen jedoch auf wenig Gegenliebe. Ob Bahn-, Bus- oder Flugreisen: Für den Verbraucher ist es dabei nicht nachvollziehbar, dass es unterschiedliche Anlaufstellen des Schlichtungsverfahrens gibt. Das ist nicht verbraucherfreundlich und deshalb nicht weiter hinnehmbar. Für die Verbraucherpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht fest: Wer in Deutschland startet oder landet, muss sich an unsere Standards halten. Dies gilt auch für Billigflieger. Die Fluggesellschaften sind nun aufgefordert, sich aktiv an der Schlichtungsstelle zu beteiligen. Geschieht dies nicht, werden wir sie dazu verpflichten - wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Wir unterstützen daher das Anliegen von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner, die Schlichtungsstelle als verkehrsträgerübergreifende Institution gesetzlich zu verankern. Diese schnelle nationale Lösung ist richtig und realisierbar.


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Datum: 21.05.2010 - 15:47 Uhr
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