ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel

ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel

ID: 2077033

ARAG Experten mit den aktuellenÄnderungen ab Januar 2024 - Erster Teil



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Mehr Verbraucherschutz auf Online-Plattformen

Ab Ende Februar werden digitale Dienstleister innerhalb der Europäischen Union (EU), insbesondere aber Online-Plattformen, im Rahmen des Gesetzes über Digitale Dienste (engl. Digital Service Act, DSA) zu mehr Schutz und Transparenz verpflichtet. Was bereits seit August 2023 für große Plattformen und Suchmaschinen gilt, wird dann auch auf kleinere Online-Unternehmen ausgeweitet. Zu den neuen Regeln gehört beispielsweise die Möglichkeit für Nutzer, leichter illegale Inhalte zu melden oder sich bei Verstößen zu beschweren. Die ARAG Experten weisen zwar darauf hin, dass eine Beschwerde auch bisher möglich war, oft aber nur auf komplizierten Wegen und über zahlreiche Klicks. Nun muss das Beschwerde-Management Nutzern leicht zugänglich sein und Unternehmen müssen die Beschwerde verbindlich prüfen. Eine automatisierte Antwort ist nicht mehr erlaubt. Des Weiteren sieht das Gesetz vor, dass Plattformen jegliche Werbung kennzeichnen müssen und spezielle, persönliche Daten wie etwa ethnische Herkunft, religiöse Überzeugung oder politische Meinung nicht mehr genutzt dürfen, um personalisierte Werbung auszuspielen.



Einwegpfand auch für Milchprodukte

Wer Milch und Milchmixgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent in Einwegflaschen aus Kunststoff und Dosen statt im Tetra Pak kauft, muss ab Januar einen Pfandzuschlag von 25 Cent bezahlen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch Energydrinks mit einem hohen Molke-Anteil davon betroffen sein können.



Umsatzsteuererhöhung auf 19 Prozent

Die seit der Corona-Pandemie von 19 auf sieben Prozent gesenkte Umsatzsteuer für Gas, Fernwärme und für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen steigt wieder auf 19 Prozent. Laut ARAG Experten werden To-Go-Speisen und geliefertes Essen weiterhin grundsätzlich mit sieben Prozent besteuert.





CO2-Preis steigt

Heizen und Tanken wird im nächsten Jahr teurer. Der Grund ist eine Erhöhung des CO2-Preises von bisher 30 auf künftig 45 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid. Ab 2025 sollen 50 Euro pro Tonne fällig werden. Holz ist laut ARAG Experten von der Abgabe ausgenommen. Bei Mietern muss der Vermieter bereits seit 2023 Jahr einen Teil der CO2-Kosten übernehmen. Ist die Energiebilanz des Gebäudes besonders schlecht, muss er bis zu 90 Prozent der CO2-Kosten tragen. Entspricht das Gebäude mindestens dem sehr effizienten Standard EH 55, müssen Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen. Mit dem Stufenmodell des Bundeswirtschaftsministeriums können Mieter prüfen, ob die Einstufung korrekt vorgenommen wurde. Zudem dürfen Mieter von ihren Vermietern Belegeinsicht verlangen, wenn sie die Berechnung des CO2-Ausstoßes nachprüfen wollen.



Neue Regelungen fürs klimafreundliche Heizen treten in Kraft

Im Rahmen des Gesetzes für Erneuerbares Heizen dürfen ab 1. Januar in den meisten Neubauten nur noch Heizungen eingebaut werden, deren Wärme zu mindestens 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien stammt. Die Verpflichtung gilt nur für Neubauten, für die ab Januar 2024 der Bauantrag gestellt wird. In bestehenden Gebäuden und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gelten laut ARAG Experten allerdings je nach Gemeindegröße Übergangsfristen bis spätestens 2028. Sollte eine Gas- oder Ölheizung kaputt gehen, darf sie repariert werden. Bei einer irreparablen Heizungshavarie gelten ebenfalls mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer sogar von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreit werden. Bei der Entscheidung, welche Heizung für das jeweilige Gebäude am besten geeignet ist, kann der Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bei einer ersten Einschätzung helfen.



Guthaben aus Riester-Verträgen für Wärmepumpe

Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes, auch als Heizungsgesetz bekannt, dürfen Besitzer einer selbstgenutzten Immobilie Guthaben aus Riester-Verträgen für den Einbau einer Wärmepumpe nutzen. Laut ARAG Experten kann ein entsprechender "Wohn-Riester-Antrag" ab 1. Januar 2024 bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gestellt werden.



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Red Carpet Event holt Claudia Mach ins Team Interviewüber erste GUTcert-Zertifizierung nach DIN EN 17463 (VALERI)
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 19.12.2023 - 10:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2077033
Anzahl Zeichen: 5387

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 440 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

SUP: Zwischen Wellen, Wind und Vorschriften ...

Mit knapp über einem Prozent gehört das Stand-up-Paddling - kurz SUP - sicherlich nicht zur beliebtesten Sportart in Deutschland. Dennoch liegt diese entspannte Wassersportart voll im Trend und freut sich wachsender Beliebtheit, wie man vielerorts ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Einsatzfahrzeug überholt im Überholverbot - keine Haftung +++ Die Fahrerin eines Kastenwagens bog nach links in die Auffahrt einer Tankstelle ein, übersah dabei aber ein Fahrzeug mit Blaulicht, das sich von hinten näherte. Es kam zu einer Ko ...

Wenn Arbeit krank macht ...

Ob physische Belastungen wie Lärm, Staub und schlechte Körperhaltung oder psychischer Druck durch zu hohes Arbeitsaufkommen, technische Herausforderungen und ein schlechtes Betriebsklima: Viele Menschen erkranken durch ihren Job. Dabei sollte es ni ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z