Europawahl 2024: Umgang mit nicht zugegangenen Briefwahlunterlagen
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(ots) - Die Bundeswahlleiterin informiert, dass Wahlberechtigte, die für die Europawahl 2024 Briefwahl beantragt, aber bislang keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, sich schnellstmöglich an ihre zuständige Gemeindebehörde wenden sollten. Denn sobald ein Wahlschein beantragt wurde, darf nur noch mit diesem gewählt werden - entweder per Briefwahl oder am Wahltag per Urnenwahl. Wenn jedoch Wahlberechtigte glaubhaft versichern, dass ihnen die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, erhalten sie bis Samstag, den 8. Juni 2024 um 12.00 Uhr neue Briefwahlunterlagen. Das kann insbesondere Wahlberechtigte in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten betreffen.
Da die Zeit für einen Postversand der neuen Briefwahlunterlagen mittlerweile nicht mehr ausreicht, sind alle Betroffenen aufgerufen, persönlich bei ihrer Gemeindebehörde vorzusprechen. Dann kann auch direkt an Ort und Stelle gewählt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine andere Person schriftlich zu bevollmächtigen, die Briefwahlunterlagen abzuholen. Die Vollmacht muss auch die Versicherung enthalten, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind.
Der bislang nicht zugegangene Wahlschein wird von der Gemeinde für ungültig erklärt, sodass mit diesem nicht gewählt werden kann, auch wenn er noch rechtzeitig vor dem Wahlsonntag beim Wahlberechtigten eingehen würde. Damit wird Missbrauch verhindert.
Grundsätzlich können Wahlberechtigte mit ihrem Wahlschein, der ihren Briefwahlunterlagen beiliegt, auch am Wahltag, den 9. Juni 2024 von 8 bis 18 Uhr in einem beliebigen Wahlbezirk innerhalb ihres Kreises oder ihrer kreisfreien Stadt wählen. Dafür müssen sie sich im Wahlraum ausweisen und den Wahlschein abgeben.
In einem Wahlbezirk eines anderen Kreises oder einer anderen kreisfreien Stadt kann man hingegen nicht wählen.
Wahlberechtigte in den Hochwassergebieten
Wahlberechtigte in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten sollten sich auch dann bis zum Samstag, den 8. Juni 2024 um 12.00 Uhr an ihre zuständige Gemeindebehörde wenden, wenn ihre Briefwahlunterlagen zuhause durch das Hochwasser beschädigt oder vernichtet wurden. Die betreffenden Wahlscheine werden für ungültig erklärt, und die Wahlberechtigten erhalten neue Briefwahlunterlagen.
Soweit bereits abgesendete Wahlbriefe durch das Hochwasser so stark beschädigt wurden, dass eine Auszählung dieser Stimmen am Wahltag nicht mehr möglich wäre, und die Post diese beschädigten Wahlbriefe den Gemeinden zugestellt hat, nehmen die zuständigen Gemeinden mit den betroffenen Wahlberechtigten Kontakt auf und stellen ihnen neue Briefwahlunterlagen aus. Die Stimmabgabe kann in diesen Fällen neu erfolgen. Dabei ist sichergestellt, dass die Stimme aus dem beschädigten Wahlbrief von der Auszählung ausgeschlossen ist.
Dank des tatkräftigen Einsatzes der jeweiligen Gemeinden und Wahlleitungen werden unter Hochdruck praktische Lösungen gefunden, damit die Wahl in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Wahlberechtigte in diesen Gebieten informieren sich bitte bei ihrer Gemeinde (etwa über deren Internetauftritt) zu den Maßnahmen im Einzelfall. Vereinzelt kann es beispielsweise zu Verlegungen von Wahlräumen kommen.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de zu finden.
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Datum: 06.06.2024 - 11:01 Uhr
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