ARAG Recht schnell...

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ID: 2116745

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - +++ Pfanne zerkratzt Kochfeld +++

Der Käufer einer Grillpfanne forderte Schadensersatz, da die gusseiserne Pfanne sein Kochfeld zerkratzt hatte. Seine Klage blieb nach Auskunft der ARAG Experten vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main erfolglos. Ein Anspruch entfalle, weil der Erwerber eine ausdrückliche Warnung in der Gebrauchsanweisung nicht beachtet habe (Az.: 31 C 3103/22 (78)).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Frankfurt.



+++ Ware trotz Preisfehlers +++

Ein Kunde hat ein Recht auf Lieferung mehrerer neuer Smartphones, die ein Onlineshop für je 92 statt 928 Euro zum Verkauf angeboten hatte. Der Händler hatte seinen Preisfehler kurz nach der Bestellung erkannt und berichtigt, an den Kunden aber noch als Beigabe versprochene Gratis-Kopfhörer versandt. Das wurde ihm zum Verhängnis. Mit der Übersendung der Gratis-Kopfhörer habe die Beklagte den Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages auch in Bezug auf die in der jeweiligen Bestellung enthaltenen Smartphones angenommen, erläuterte laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 9 U 11/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des OLG Frankfurt a.M..



+++ Rücktritt bei zu langer Lieferzeit +++

Ein Fahrzeughändler kann sich keine beliebig lange Lieferzeit per Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten. Liefert er ein bestelltes Fahrzeug nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dass Stornierungsgebühren anfallen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Hanau (Az.: 39 C 111/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Hanau.





Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:

https://www.arag.com/de/newsroom/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 07.08.2024 - 09:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2116745
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Vermischtes



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