Landgericht Hamburg: Usmanow erwirkt einstweilige Verfügung gegen ARD-Sportschau - Unzulässige Ver

Landgericht Hamburg: Usmanow erwirkt einstweilige Verfügung gegen ARD-Sportschau - Unzulässige Verdachtsberichterstattung

ID: 2128265

(ots) - Das Landgericht Hamburg hat eine in der ARD-Sportschau vom 04.08.2024 durch den Sportjournalisten Hans-Joachim "Hajo" Seppelt aufgestellte Behauptung als unzulässige Verdachtsberichterstattung und als persönlichkeitsrechtsverletzend verboten. Seppelt hatte dort den russisch-usbekischen Multimilliardär und früheren Geschäftsmann Alischer Usmanow für Bestechung und Manipulation von Schiedsrichtern im internationalen Fechtsport verantwortlich gemacht. Bei Zuwiderhandlungen gegen das gerichtliche Verbot drohen dem Sender Ordnungsgelder bis zu EUR 250.000,00 oder an seinem Intendanten Tom Buhrow zu vollstreckende Ordnungshaft, LG Hamburg 324 O 421/24.

Im August 2024 veröffentlichte die ARD zwei Artikel und eine Videoreportage über die Fechtwettbewerbe bei den Olympischen Spielen in Paris. In dem von der Sportschau ausgestrahlten Interview warf Seppelt Alischer Usmanow, der Anfang 2022 aufgrund von EU-Sanktionen freiwillig von seinem Amt als Präsident des internationalen Fechtverbandes (FIE) zurückgetreten war, unter anderem vor, beim Fechten ein "System der Schiedsrichterbestechung etabliert" zu haben. Der Bericht wurde landesweit ausgestrahlt und ist (noch) online abrufbar.

Das Landgericht Hamburg erkannte in den Gründen des Beschlusses eine "andauernde Rechtsverletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts" von Usmanow und attestiert der ARD-Sportschau und Seppelt eine "unzulässige Verdachtsberichterstattung". Darüber hinaus fehle es "an einer vorherigen Anhörung des Antragstellers zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen."

Zuvor hatte bereits die Führung des internationalen Fechtsverbandes (FIE) die Vorwürfe offiziell zurückgewiesen. Der Interimspräsident der Organisation, Emmanuel Katsiadakis, sagte, dass die Hauptquelle für den Bericht ein ehemaliger Schiedsrichter sei, "der sich 2023 nicht qualifiziert hat und von der Kampfrichterliste gestrichen wurde", ferner erklärte er, dass eine Manipulation durch das Kampfrichterteam ausgeschlossen sei, da die FIE die Kampfrichter erst eine halbe Stunde vor dem Wettkampf per Computer auswähle.



Der deutsche Online-Nachrichtensender Sport1.de und die österreichische Zeitung Krone.at, die die rechtswidrigen Behauptungen der ARD abgedruckt hatten, berichtigten ihre Beiträge auf unsere Abmahnung hin.

Joachim Steinhöfel, der medienrechtliche Vertreter von Alischer Usmanow:

"Das gerichtliche Verbot zeigt, dass der Bericht der ARD und eines ihrer führenden Sportjournalisten ein ethisches und journalistisches Versagen darstellt, das auch den Pressekodex verletzt. Der Bericht enthält keine Beweise, sondern Gerüchte, die von dubiosen Zeugen verbreitet werden, frei erfundene Unterstellungen, Spekulationen und Hörensagen. Die vom Gericht verbotene Äußerung ist zudem strafbar. Der rechtswidrige Bericht fügt sich in die allgegenwärtige Diffamierungskampagne gegen meinen Mandanten - einen prominenten Philanthropen, erfolgreichen Sportmanager und ehemaligen Geschäftsmann - ein, die auf dem ebenso falschen wie populären Narrativ beruht, dass 'ein reicher Russe per definitionem schuldig ist'. Es ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht kompatibel, Kategorien zu schaffen, die mit einer schadenfrohen Vorverurteilung einhergehen um Menschen ohne Beweise als schuldig zu stigmatisieren."

In den Jahren 2022-2024 haben zahllose deutsche und europäische Medien (darunter ZDF, NDR, Radio Bremen, das US-Magazin Forbes) und auch das Bundeskriminalamt persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen zu Lasten von Herrn Usmanow aufgegeben, sei dies freiwillig, nach Abmahnung oder nach Abgabe von Unterlassungserklärungen oder Erwirkung von gerichtlichen Verboten.

Zu den bedeutendsten Fällen gehörte ein Gerichtsurteil vom Januar 2024, mit dem Äußerungen des amerikanischen Magazins Forbes über Herrn Usmanow verboten wurden, die eines der Schlüsselelemente für die Begründung seiner Aufnahme in die EU-Sanktionen gewesen waren. Zuvor hatte Usmanow einen Prozess gegen die österreichische Zeitung Kurier gewonnen und einen Titel erwirkt, der es der Zeitung untersagte, die Behauptung zu verbreiten, Putin habe Usmanow als "seinen Lieblingsoligarchen" bezeichnet.

Pressekontakt:

Rechtsanwälte Steinhöfel, Joachim Nikolaus Steinhöfel, ABC-Str. 38, 20354 Hamburg, mail@steinhoefel.de, Tel: +49-40-444599


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