Veranstalter von Online-Glücksspielen zieht Revision zum BGH zurück

Veranstalter von Online-Glücksspielen zieht Revision zum BGH zurück

ID: 2150972

Urteil des OLG Stuttgart rechtskräftig



(firmenpresse) - München, 06.02.2025. Das OLG Stuttgart hatte einem Mandanten von CLLB Rechtsanwälte die Rückzahlung seiner Verluste aus Online-Glücksspielen zugesprochen. Es bleibt bei dem Urteil, denn die beklagte Anbieterin hat ihre Revision zum BGH zurückgezogen. Das Urteil des OLG Stuttgart ist somit rechtskräftig und der Spieler hat Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste in Höhe von 12.000 Euro.

„Die Revision hätte mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin keinen Erfolg gehabt. Das hat am Ende wohl auch die Beklagte so gesehen und hat die Revision zurückgezogen, nachdem der BGH kürzlich den Verhandlungstermin festgelegt hat“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte. Eine weitere Klärung des BGH zu Rückzahlungsansprüchen der Spieler bei verbotenen Online-Glücksspielen bleibt damit aber vorerst aus.

Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte von April bis Oktober 2021 über eine deutschsprachige Webseite an virtuellen Automatenspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 12.000 Euro verloren. Über eine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot verfügte die Veranstalterin nicht. „Da Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten waren und auch danach nur zulässig sind, wenn der Anbieter über die in Deutschland erforderliche Genehmigung verfügt, haben wir auf Rückzahlung der Verluste geklagt“, so Rechtsanwalt Liebl.

Die Klage hatte Erfolg. Da die Beklagte nicht über die erforderliche Konzession verfügte, habe sie gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die Verträge mit dem Spieler seien daher nichtig und der Spieler habe somit Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste, entschied das OLG Stuttgart.

Gegen dieses Urteil hatte die Beklagte Revision eingelegt. Der BGH hat allerdings schon mehrfach deutlich gemacht, dass er Online-Glücksspiele ohne die erforderliche Lizenz für verboten hält. Rechtsanwalt Liebl: „Hier war das allerdings nicht der Fall, so dass die Revision auch keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.“ Denn die Beklagte hatte in dem streitgegenständlichen Zeitraum keine Lizenz beantragt und hätte sie wohl auch nicht erhalten.



An die Lizenzvergabe sind verschiedene Bedingungen zum Schutz der Spieler geknüpft. So muss z.B. gewährleistet sein, dass der Spieler ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro anbieterübergreifend nicht überschreiten kann. „Schon diese Voraussetzung hatte die Beklagte nicht erfüllt, da unser Mandant dieses Einzahlungslimit überschreiten konnte“, so Rechtsanwalt Liebl. Daher hätte der BGH seine Sichtweise wohl kaum geändert und entschieden, dass die Beklagte dem Spieler seinen Verlust ersetzen muss.

Nachdem die Beklagte die Revision zurückgezogen hat, ist auch eine Aussetzung des Verfahrens oder Vorlage an den EuGH vom Tisch. Das OLG Stuttgart hatte entsprechende Anträge zurückgewiesen, da der EuGH bereits deutlich gemacht hat, dass nationale Verbote und Einschränkungen bei Online-Glücksspielen nicht gegen europäisches Recht verstoßen, wenn sie Zielen des Gemeinwohls wie dem Jugend- und Spielerschutz dienen.

„Spieler sollten sich von verschiedenen Hinhaltetaktiken der Veranstalter nicht beeindrucken lassen. Sie haben einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Verluste, wenn der Veranstalter der Online-Glücksspiele nicht über die erforderliche Lizenz verfügte. Da die Ansprüche auch verjähren können, sollten sie jetzt geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Liebl.


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Datum: 07.02.2025 - 11:55 Uhr
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