Bundespatentgericht - Kein Patentschutz für Verfahren zur automatischen Stenoseerkennung - Diagnost

Bundespatentgericht - Kein Patentschutz für Verfahren zur automatischen Stenoseerkennung - Diagnostizierverfahren vom Patentschutz ausgenommen

ID: 2169259

(ots) - Der 18. Senat des Bundespatentgerichts (Technischer Beschwerdesenat) hat mit Beschluss vom 28. Januar 2025 die Anmeldung eines Patents zur automatischen Erkennung von Erkrankungen der Herzkranzgefäße zurückgewiesen, weil Diagnostizierverfahren vom Patentschutz ausgeschlossen sind (Az. 18 W (pat) 55/23). Die Entscheidungsgründe sind nunmehr in der Entscheidungsdatenbank des Bundespatentgerichts abrufbar: Link zur Entscheidung (https://www.bundespatentgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/18055-23_28012025.pdf?__blob=publicationFile&v=2).

Bislang wählen Ärzte, beispielsweise im Rahmen einer Röntgenuntersuchung der Herzkranzgefäße (Koronarangiographie), basierend auf ihrer Erfahrung die Bildsequenzen aus, die zur Stellung der Diagnose am besten geeignet sind. Eine Automatisierung entsprechender Untersuchungen hat sich bislang noch nicht durchgesetzt. Der Patentanmeldung lag deswegen die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur automatisierten Bestimmung der Untersuchungsergebnisse bei bildgebenden Verfahren anzugeben, beispielsweise bei Gefäßverengungen (Stenosen). Die Patentanmeldung eines großen deutschen Medizintechnikherstellers löste die Aufgabe mit Hilfe der sog. Graphentechnik.

Der Senat sah den Gegenstand der Patentanmeldung zwar als neu und erfinderisch an und damit als grundsätzlich schutzfähig. Der Erteilung des Patents stand jedoch § 2a Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 PatG entgegen, nach dem Verfahren zur Erstellung einer medizinischen Diagnose vom Patentschutz ausgeschlossen sind. Der Zweck dieses Patentierverbotes ist es, Krankheiten nicht zu kommerzialisieren und Ärzten die Freiheit der Untersuchungsmethoden zu erhalten.

Im vorliegenden Fall hat der Senat entschieden, dass das Patentierverbot auch dann Anwendung findet, wenn die Untersuchung des menschlichen Körpers selbst von der Patentanmeldung nicht beansprucht wird. Wenn eine Erfindung lediglich die Auswertung von Bildsequenzen zum Gegenstand hat, setzt sie die Untersuchung des Patienten gleichwohl denknotwendig voraus. Damit ist auch die Patentierung eines Diagnostizierverfahrens unzulässig, das nur die automatisierte Auswertung von bereits gewonnenen Untersuchungsergebnissen beansprucht.



Der Senat hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichthof zugelassen (Aktenzeichen des Bundesgerichtshofs: X ZB 5/25).

Pressekontakt:

Pressesprecherin: Simone Peters
Telefon: 089 69937-260
E-Mail: Pressestelle@bpatg.bund.de


Original-Content von: Bundespatentgericht, übermittelt durch news aktuellWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  ForgTin® Pro: Neue App für Tinnitus-Betroffene startet Analog und digital -So bekommt man seinen Diabetes besser in den Griff
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.05.2025 - 16:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2169259
Anzahl Zeichen: 2614

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

München



Kategorie:

Gesundheitswesen - Medizin



Diese Pressemitteilung wurde bisher 505 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundespatentgericht - Kein Patentschutz für Verfahren zur automatischen Stenoseerkennung - Diagnostizierverfahren vom Patentschutz ausgenommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundespatentgericht (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Jahresbericht 2024 des Bundespatentgerichts erschienen ...

Der Jahresbericht 2024 des Bundespatentgerichts steht ab heute zum Download zur Verfügung. Auch in diesem Jahr gewährt er interessante Einblicke in die Entscheidungspraxis des Bundespatentgerichts und hält Zahlen und Fakten zur Geschäftslage de ...

Vizepräsidentenwechsel am Bundespatentgericht ...

Am 27. März 2025 wird Staatssekretärin Dr. Angelika Schlunck den Vizepräsidenten des Bundespatentgerichts, Dipl.-Ing. Univ. Gerald Rothe, feierlich in den Ruhestand verabschieden. Zugleich wird Dipl.-Ing. Univ. Martin Musiol, Vorsitzender Richte ...

Alle Meldungen von Bundespatentgericht


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z