Europäisches Gericht berücksichtigt die Besonderheiten von Online-Marktplätzen bei der Anwendung

Europäisches Gericht berücksichtigt die Besonderheiten von Online-Marktplätzen bei der Anwendung des Digital Services Act nicht

ID: 2195410

(ots) - Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in einem Urteil zum Digital Services Act (DSA) Bedenken gegen die Einstufung eines Online-Marktplatzes als sehr große Online-Plattform (VLOP) zurückgewiesen. Hierzu sagt Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh:

"Leider hat das Gericht die Chance verpasst, die Realitäten im E-Commerce anzuerkennen und bei der Zählweise der aktiven NutzerInnen den Unterschieden zwischen den Geschäftsmodellen von Online-Plattformen Rechnung zu tragen. Wir beklagen, dass der Schaufensterbummel im Internet genauso bewertet wird, als wäre man Hass und Desinformation auf Social-Media-Plattformen ausgeliefert. Damit findet eine unsachgemäße Diskriminierung des Online- gegenüber dem Stationärhandel statt."

Pressekontakt:

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
Frank Düssler
Friedrichstraße 60 (Atrium)
10117 Berlin
Mobil: 0162 2525268
frank.duessler@bevh.org


Original-Content von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), übermittelt durch news aktuell

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  renature mit lavera: Erstes Aufforstungsprojekt in Polen - 1.050 neue Bäume für die Zukunft Deutschland sucht Igel und Maulwurf / Deutsche Wildtier Stiftung ruft zu Meldeaktion auf
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.09.2025 - 09:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2195410
Anzahl Zeichen: 1159

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Umwelttechnologien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 128 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Europäisches Gericht berücksichtigt die Besonderheiten von Online-Marktplätzen bei der Anwendung des Digital Services Act nicht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z