Grundsatzurteil für den Gewässerschutz: Deutsche Umwelthilfe zwingt Bundesregierung zur Neuaufsetzung eines Nitrataktionsprogramms
ID: 2203710

(ots) -
- Bahnbrechender Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht: DUH gewinnt Klage gegen die Bundesregierung zur nationalen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie
- Aktuelle Vorgaben reichen nicht: Bundesregierung muss nach jahrzehntelanger Inaktivität ein richtiges Nitrataktionsprogramm vorlegen
- DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: "Wir haben die Untätigkeit der Bundesregierung beim Gewässerschutz endlich gestoppt - Gewässerschutz muss über die Interessen der industriellen Landwirtschaft gestellt werden!"
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht einen bahnbrechenden Erfolg für sauberes Wasser erreicht: Die Bundesregierung muss ein Nitrataktionsprogramm aufstellen, das diesen Namen verdient. Die Richterinnen und Richter verpflichten die Bundesregierung zu einer kompletten Neuauflage des Nitrataktionsprogramms und betonen, dass dieses geeignet sein muss, den Nitrateintrag aus der Landwirtschaft derart zu reduzieren, dass das Grundwasser nicht mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter enthält. Bislang hat die Bundesregierung sich damit begnügt, eine Anpassung der Düngeverordnung als Aktionsprogramm zu bezeichnen.
Die DUH fordert die Bundesregierung jetzt auf, dem Urteil schnellstmöglich Taten folgen zu lassen. Das ist dringend notwendig: Bisher verfehlt Deutschland an 26 Prozent der Messstellen den EU-Nitratgrenzwert, an 16 Prozent der Messstellen steigen die Nitratwerte sogar weiter an.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH: "Heute ist ein herausragender Tag für den Grund- und Trinkwasserschutz. Jahrzehntelang hat die Bundesregierung die Verschmutzung unseres Wassers mit zu viel Nitrat durch Gülle und Dünger zugelassen. Dadurch riskiert sie steigende Trinkwasserpreise, verstärkten Artenverlust und nicht zuletzt ein EU-Vertragsverletzungsverfahren mit Strafen in Millionenhöhe. Das heutige Urteil zeigt: Verordnungen als 'Aktionsprogramm' zu bezeichnen, reicht nicht aus. Jetzt ist die Bundesregierung gezwungen, ein Programm aufzustellen, das diesen Namen auch verdient. Wir fordern, dass jetzt endlich die Kernprobleme angegangen werden, allen voran die Überdüngung aus der industriellen Tierhaltung."
Das Oberverwaltungsgericht hatte die Klage in der ersten Instanz abgewiesen, weil sich die DUH angeblich nicht ausreichend im Vorfeld beteiligt habe. Das Bundesverwaltungsgericht gab zu erkennen, dass es diese Auffassung nicht teilt und ein solcher Einwendungsausschluss nicht angenommen werden könne. Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht direkt eine Grundsatzentscheidung getroffen. Dies zeigt, wie eindeutig die Verfehlungen der Bundesregierung offenbar auch aus Sicht der Richterinnen und Richter sind.
Rechtsanwältin Caroline Douhaire vertritt die DUH: "Deutschland wurde bereits in den Jahren 2002 und 2018 vom Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie verurteilt. Nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht erhebliche Umsetzungsmängel festgestellt. Insbesondere fordert das Gericht eine Anpassung des Planungsprozesses. Das Düngegesetz sieht eine Zweistufigkeit vor: erst muss ein Aktionsprogramm erstellt werden, welches dann in einem zweiten Schritt bei Anpassungen der Düngeverordnung einzubeziehen ist. Diesen Anforderungen genügte die bisherige Vorgehensweise der Beklagten nicht. Das Gericht machte zudem deutlich, dass die DUH mit ihren Einwendungen nicht ausgeschlossen ist."
Hintergrund:
Die EU-Nitratrichtlinie ist eines der Schlüsselinstrumente für den Schutz unserer Gewässer vor zu viel Nitrat aus der Landwirtschaft. Die Richtlinie schreibt einen maximalen Nitratwert für das Grundwasser von 50 Milligramm pro Liter vor und verpflichtet die Mitgliedsstaaten zudem, Aktionsprogramme aufzustellen, um den Grenzwert an allen Messstellen einzuhalten. Diese Programme sind alle vier Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls fortzuschreiben. Im April 2025 hat die DUH eine weitere Klage gegen die Bundesregierung eingereicht, weil sie dieser Pflicht nicht nachgekommen ist.
Die in Deutschland bislang vorgesehenen Pflichtmaßnahmen entsprechen weder den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, noch sind sie geeignet, das Trink- und Grundwasser ausreichend vor Stickstoffeinträgen aus der Landwirtschaft zu schützen. Zudem ist Deutschland der EU-rechtlich vorgeschriebenen Überprüfung und Fortschreibung des Aktionsprogramms gegen Nitratverschmutzung einfach nicht nachgekommen. Die DUH hatte bereits 2018 Klage gegen die Bundesregierung erhoben und ist seitdem durch mehrere Instanzen gegangen, nachdem das Verwaltungsgericht Münster formale Einwände vorgebracht hatte. Die Umweltorganisation fordert dringend attraktive Anreize für mehr gewässerfreundlichen Ökolandbau, Tierzahlreduktionen und den Umbau der Tierhaltung sowie strengere Regeln und Kontrollen, um für eine verlustarme Düngung und für sauberes Wasser zu sorgen.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin Geulen & Klinger
030 8847280, douhaire@geulen.com
DUH-Newsroom:
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Datum: 08.10.2025 - 12:13 Uhr
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