WEISSER RING: Opfer von Menschenhandel müssen dringend stärker geschützt und unterstützt werden

WEISSER RING: Opfer von Menschenhandel müssen dringend stärker geschützt und unterstützt werden

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(ots) - Der WEISSE RING fordert einen besseren Schutz für Betroffene von Menschenhandel und eine intensivere Strafverfolgung des Delikts. Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin der größten deutschen Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer, sagte: "Betroffene von Menschenhandel sind besonders verletzlich. Sie sind oft traumatisiert, isoliert und haben große Angst vor den Tätern. Deshalb fällt es ihnen auch sehr schwer, bei der Polizei oder vor Gericht auszusagen."

Zwar habe es im Kampf gegen Menschenhandel in den vergangenen Jahren Fortschritte gegeben, sagte Biwer. So sei die Zahl der abgeschlossenen Verfahren gestiegen. Außerdem gebe es Ansprechpersonen für Opfer bei Behörden, etwa beim Zoll. "Allerdings werden viele Fälle nach wie vor nicht erkannt oder bleiben ungestraft. Die Zahl der Verurteilungen ist gering", betonte Biwer.

In der Titelgeschichte seiner aktuellen Ausgabe befasst sich das WEISSER RING Magazin mit Menschenhandel. Das Delikt wird selten verurteilt, wie eine exklusive Umfrage des Magazins bei den Statistischen Landesämtern und Justizministerien belegt. Abgefragt wurden die einschlägigen Paragrafen 232 bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft sowie Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Demnach gab es 2024 in Bayern mit 21 Schuldsprüchen die seit Jahren mit Abstand meisten, auch aufgrund von Großverfahren. Es folgen Nordrhein-Westfalen mit elf und Baden-Württemberg mit acht Verurteilungen. In den anderen Ländern hingegen lagen die Werte im unteren einstelligen Bereich oder bei null, etwa in Sachsen-Anhalt, Brandenburg oder Bremen. Im Jahr 2023 lag erneut Bayern mit 13 Verurteilungen vorne, vor Hamburg und Berlin mit jeweils elf und Nordrhein-Westfalen mit sechs. Keine Verurteilungen wurden in dem Jahr in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Thüringen und in Bremen erfasst. In den Jahren zuvor waren die Zahlen ähnlich niedrig.



Neben den genannten Straftaten hat das Magazin Statistiken zu Delikten recherchiert, die in Zusammenhang mit Menschenhandel stehen können. Auch hier sind nur wenige Verurteilungen registriert. So wurden bei § 180a - Ausbeutung von Prostituierten - in den meisten Bundesländern in den vergangenen beiden Jahren keine Verurteilungen verzeichnet, ebenso bei § 181a - Zuhälterei.

Es brauche dringend mehr Schutzmaßnahmen sowie Unterstützung für Opfer, eine bessere personelle Ausstattung bei Kontroll- und Ermittlungsbehörden, einen sensibleren Umgang mit den Betroffenen und eine größere gesellschaftliche Aufmerksamkeit für das Thema, fordert Bianca Biwer. "Die Zeit drängt. Die Digitalisierung hat auch den Menschenhandel extrem beschleunigt", fügt sie hinzu. Außerdem müsse das Non-Punishment-Prinzip konsequenter angewandt werden. Im Strafgesetzbuch ist die Möglichkeit der Straffreiheit für Opfer von Menschenhandel, die sich im Rahmen ihrer Ausbeutung strafbar gemacht haben, in § 154c verankert. Doch das Prinzip kommt kaum zur Anwendung.

Biwer appelliert auch an die mündigen Verbraucherinnen und Verbraucher: "Wir sollten auf Anzeichen von Arbeitsausbeutung achten, gegebenenfalls unsere Kaufentscheidungen überdenken - und bei klaren Hinweisen oder Beobachtungen die zuständigen Behörden oder Beratungsstellen kontaktieren."

Die komplette Recherche zum Thema Menschenhandel gibt es auf www.wr-magazin.de.

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Der WEISSE RING wurde 1976 in Mainz gegründet als "Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.". Er ist Deutschlands größte Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität. Der Verein unterhält ein Netz von rund 3.000 ehrenamtlichen, professionell ausgebildeten Opferhelferinnen und -helfern in bundesweit 400 Außenstellen, beim Opfer-Telefon und in der Onlineberatung. Der WEISSE RING hat mehr als 100.000 Förderer und ist in 18 Landesverbände gegliedert. Er ist ein sachkundiger und anerkannter Ansprechpartner für Politik, Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Medien in allen Fragen der Opferhilfe. Der Verein finanziert seine Tätigkeit ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und testamentarischen Zuwendungen sowie von Gerichten und Staatsanwaltschaften verhängten Geldbußen. Der WEISSE RING erhält keinerlei staatliche Mittel.

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