Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: nur ein erster Schritt in die richtige Richtung / BDIU: Das zentrale digitale Titelregister muss jetzt folgen
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(ots) - Am 19. März berät der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) sieht darin nur einen ersten Schritt auf dem Weg zum digitalen Justizstandort Deutschland. BDIU-Präsidentin Anke Blietz-Weidmann verweist auf die sich immer weiter öffnende Schere aus bürokratischem Aufwand und effektivem Forderungsmanagement. Sie fordert: "Um die Justiz zu entlasten und das Inkasso ins digitale Zeitalter zu bringen, muss das zentrale, digitale Titelregister jetzt schnell folgen."
Professionelles Forderungsmanagement ist mit veralteten Strukturen kaum möglich. Die Abschaffung der 5.000-Euro-Wertgrenze für vereinfachte Vollstreckungsverfahren und die elektronische Übermittlung von Vollstreckungstiteln sind begrüßenswert. Doch das Hauptproblem bleibt ungelöst. Mitgliedsunternehmen erhalten von Gerichten Post, die auf mehrwöchige Bearbeitungszeiten hinweist. Und das trotz steigender Bearbeitungskosten. Blietz-Weidmann: "Bei gedeckelten Gebühren und sinkenden Forderungswerten stellt sich die Frage, wie die Inkasso-Unternehmen die parallel dazu steigenden Gebühren und den höheren Zeitaufwand kompensieren sollen. Langfristig ist das untragbar."
Unzeitgemäße Relikte
Die deutsche Justiz verhandelt zwar aktuelle Fälle, steckt aber in alten Strukturen fest: Das gerichtliche Mahnwesen ist für die Bearbeitung von Einzelfällen gemacht und bis heute zum größten Teil analog. Inkassodienstleister behandeln heute aber viele gleichartige Fälle gleichzeitig und in digitalen Verfahren. Viele Vorgänge könnten elektronisch bearbeitet werden, bleiben aber manuell und papiergebunden. Die von den Inkassounternehmen für ihre Auftraggeber aus allen Bereichen der Wirtschaft verwalteten Vollstreckungstitel könnten mehrere Fußballstadien füllen. Mit absurden Folgen: So berichtet ein BDIU-Mitglied, dass für notwendige Titelumschreibungen Bearbeitungszeiten vom Gericht genannt wurden, die sich über viele Jahre erstrecken. Arbeitszeit und Kapital bleiben gebunden, Verjährungsfristen laufen, ein Ergebnis ist nicht in Sicht. Blietz-Weidmann: "Das kann sich auf Dauer keine Volkswirtschaft leisten."
Solche Szenarien sind keine Ausnahme. Bei großen Unternehmensfusionen oder -verkäufen kann die Zahl notwendiger Umschreibungen auch fünfstellig werden. Blietz-Weidmann: "Aktuell wirkt es so, als wären die Umschreibungen erst Jahrzehnte später fertig. Die Justiz wird zum unternehmerischen Risiko, wenn aus einem normalen Geschäftsvorgang ein bürokratisches Langzeitprojekt wird." Es sei daher höchste Zeit, eine zentrale Datenbank für die Zwangsvollstreckung mit automatisierten Prozessen und KI-gestützten Funktionen einzurichten; die Politik müsse nun endlich handeln.
Die Verbraucher zahlen die Mehrkosten
Die Digitalisierung ist nötig, um langfristige Effekte des veralteten Systems zu vermeiden. Mehr Aufwand und Kosten drücken auf die Effizienz und zwingen Unternehmen, ihre Preise anzupassen. "Wer Verbraucherschutz will, muss die Justiz digitalisieren. Sonst zahlen die Verbraucher die Kosten", warnt Blietz-Weidmann. Bei kleinen Forderungen, etwa im Streaming- oder Mobilfunkbereich, übersteigen die Gerichtskosten oft den Forderungswert. Einige Unternehmen haben bereits ihre Mindestannahmegrenze angehoben, Unternehmen bleiben auf Kleinforderungen sitzen. Blietz-Weidmann: "Kein Betriebswirt kann diese Kosten ignorieren. Dann werden sie Teil der Preisfindung. Die Mehrkosten zahlen die Verbraucher."
Das Mahnverfahren ist in Deutschland ein oft genutztes gerichtliches Instrument: Mehr als fünf Millionen Mahnbescheide werden jährlich beantragt. Aber das hocheffiziente, digitale Verfahren wird am Ende durch den Erlass eines papiergebundenen Vollstreckungsbescheids einem vermeidbaren Medienbruch unterzogen, um in der Zwangsvollstreckung als eingescannte Kopie Verwendung zu finden.
Zwei zentrale Forderungen des BDIU
Eine bundeseinheitliche elektronische Datenbank für die Zwangsvollstreckung bis 2028 ist daher eine der zentralen BDIU-Forderungen. Die ersten Schritte sind getan: Der E-Justice-Rat hat das "Einer-für-Alle"-Prinzip beschlossen, das Bundesjustizministerium hat ein Grobkonzept einer Vollstreckungsdatenbank anfertigen lassen. Aber nun fehlt die verbindliche Entschließung der Politik zur Einrichtung der Datenbank, die Aufwand und Kosten der Zwangsvollstreckung massiv senken und Rechtssicherheit - auch im Sinne des Verbraucherschutzes - schaffen würde.
Zudem muss die Justizfinanzierung abgesichert werden. Das ist die zweite zentrale Forderung. Der "Pakt für den Rechtsstaat 2027-2029" sieht 450 Millionen Euro vor. Aber dieser Pakt muss die Infrastruktur der Vollstreckungsgerichte umfassen - Justiz-Cloud, verschlüsselte Datenaustauschformate, digitale Schnittstellen. Die Nutzung elektronischer Schnittstellen muss daher verbindlich vorgeschrieben werden, um das Tempo zu erhöhen und die Fehlerquellen auszuschalten. Halbdigitale Lösungen sind ein Umweg, sie kosteten mehr, als sie sparen.
Wenn das Gesetz am Donnerstag beschlossen wird, ist die Richtung klar, sagt BDIU-Präsidentin Blietz-Weidmann. "Dann geht es darum, Tempo zu machen und die zentrale Titel-Datenbank endlich einzuführen. Der BDIU steht bereit, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten."
Über den BDIU
Seit 1956 bündelt der BDIU die Interessen der Inkassowirtschaft gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik und der Wirtschaft. Dem Verband gehören rund 450 Mitgliedsunternehmen an (rund 70 Prozent der Inkassodienstleister in Deutschland). Sie vertreten die Interessen von über einer halben Million Auftraggeberinnen und Auftraggebern aus allen Wirtschaftsbereichen. Die etwa 15.000 Mitarbeitenden der BDIU-Unternehmen führen pro Jahr gut fünf Milliarden Euro aus mehr als 90 Millionen Bestandsforderungen in den Wirtschaftskreislauf zurück. In fast 80 Prozent der Fälle sorgen sie durch ihre professionelle Rechtsdienstleistung für Klärung und entlasten damit sowohl die Unternehmen als auch die Justiz erheblich. In Europa ist der BDIU der größte Inkasso-Verband, weltweit die Nummer zwei. Als Mitglied im europäischen Dachverband FENCA (Federation of European National Collection Associations) und als Partner des US-Verbandes ACA International haben BDIU-Mitglieder Zugriff auf ein weltweites Netzwerk von mehreren Tausend Inkassodienstleistern.
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Datum: 17.03.2026 - 14:13 Uhr
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