"EU-paradox": Europaparlament thematisiert massiven Zielkonflikt bei der Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln
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(ots) - "Das Europaparlament tut gut daran, die Diskussion um die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) fortzusetzen. Es gibt nach wie vor keine verlässliche Kostenprognose, die vorgesehene erweiterte Herstellerverantwortung ist unverhältnismäßig, die Risiken für die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln sind unkalkulierbar." Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Dr. Kai Joachimsen, die aktuelle Debatte zu KARL im Europaparlament. Anlass war eine mündliche Anfrage der EVP-Abgeordneten Oliver Schenk, Peter Liese und Tomislav Sokol zu der am 1. Januar in Kraft getretenen überarbeiteten EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser.
Neben den teils massiven Vorbehalten gegen die zentrale Richtlinie verwies Joachimsen auf den eklatanten Widerspruch mit Blick auf die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln: Einerseits wolle die EU mit dem Critical Medicines Act (CMA) die Pharmaindustrie in Europa stärken, andererseits aber muteten Rat und Kommission den Arzneimittel-Herstellern mit KARL eine enorme zusätzliche finanzielle Belastung zu und benachteiligten offenkundig einseitig in der EU-ansässige Unternehmen.
BPI fordert Innehalten: Stop-the-Clock
"Was wir hier erleben, ist 'EU-paradox'. Es ist wichtig, dass das Parlament diesen massiven Zielkonflikt thematisiert", sagte Joachimsen. "Wir haben ein Sicherheitsproblem in der Versorgung, vor allem bei unentbehrlichen Arzneimitteln und Generika. Wir sind bei diesen Präparaten zu abhängig geworden von Asien, insbesondere von China. Dieses Problem ist existentiell für die Gesundheitssysteme in der EU. CMA soll das Problem lösen, KARL wird es verschärfen. Deshalb muss es bei KARL ein Innehalten, ein 'Stop-the-Clock', geben bis verlässliche Folgenabschätzungen vorliegen", so der BPI-Hauptgeschäftsführer weiter.
Die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten und muss nun bis spätestens 31. Juli 2027 von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Besonders im Fokus der Diskussionen steht Artikel 9 der Richtlinie, der alle Mitgliedstaaten zur Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung verpflichtet. Das bedeutet: Hersteller und Inverkehrbringer von Wirkstoffen in Humanarzneimitteln und Kosmetika sollen künftig maßgeblich an den Kosten der zusätzlichen Abwasserreinigung (vierte Reinigungsstufe) beteiligt werden.
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Datum: 26.03.2026 - 11:01 Uhr
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