Krankenhausreform - erst die Somatik, jetzt die Psychiatrie / BPtK fordert Reform in stationärer psychotherapeutischer Versorgung
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(ots) - Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) nimmt die heutige Zustimmung des Bundesrates zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) zum Anlass, nun auch Änderungen für die stationäre psychiatrische Versorgung zu fordern.
"Die Reform der somatischen Krankenhäuser kann nur der Anfang sein", sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. "Auch in der stationären Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen besteht Reformstau. Es mangelt an Personal für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Behandlung. Die Versorgung findet viel zu oft stationär statt. Die unzureichende Digitalisierung und ein Übermaß an Bürokratie binden Personalressourcen, die für die Patientenversorgung fehlen", so Benecke.
Um die Behandlungsqualität zu verbessern und die Versorgung zu sichern, ist noch in dieser Legislatur auch eine Reform der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhausbehandlung erforderlich. "Mit einer solchen Reform muss eine flexiblere und stärker ambulant orientierte Krankenhausversorgung ermöglicht, die Digitalisierung vorangetrieben und überflüssige Bürokratie abgebaut werden. Außerdem braucht es verbindliche Qualitätsanforderungen und neue Formen der Arbeitsteilung zwischen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, um eine qualitätsgesicherte psychotherapeutische Behandlung zu gewährleisten", fordert die BPtK-Präsidentin.
Nach über drei Jahren ist die noch in der letzten Legislaturperiode mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) begonnene Reform der somatischen Krankenhäuser vorerst abgeschlossen. Ziel der Reform ist eine Steigerung der Behandlungsqualität und -effizienz und die Sicherstellung einer flächendeckenden stationären Versorgung. Von der Reform nicht betroffen sind psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser.
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Datum: 27.03.2026 - 14:16 Uhr
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