'Hausnummern' für europäisches Rentenalter nicht hilfreich

'Hausnummern' für europäisches Rentenalter nicht hilfreich

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"Hausnummern" für europäisches Rentenalter nicht hilfreich



(pressrelations) -
EU-Grünbuch will Bewusstsein um den Zusammenhang von demografischer Entwicklung und längerem Arbeiten fördern

Zur heutigen Vorlage des "Grünbuchs für angemessenes, nachhaltiges und sicheres europäisches Pensionssystem" durch die EU-Kommission erklärt der rentenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß MdB:

Es ist zu begrüßen, dass die Europäische Kommission ein Bewusstsein aller Europäer für die Folgen der demografischen Entwicklung auf die Lebensarbeitszeit fördern und eine breite Debatte über ein Gleichgewicht zwischen Angemessenheit und Nachhaltigkeit der Renten anstoßen will. Die Entwicklung hin zu einer älter werdenden Gesellschaft ist in allen Mitgliedsstaaten gegeben. Die Annahme ist also gerechtfertigt, dass die Tendenz europaweit zu längerem Arbeiten geht.

Wenig hilfreich in der Diskussion und in der Sache nicht haltbar ist hingegen die Nennung konkreter "Hausnummern" wie etwa einer Rente ab 70 im Jahr 2060 im Grünbuch. Zu sehr unterscheiden sich in den Mitgliedsstaaten die jeweiligen Rentensysteme oder die Entwicklung der Geburtenzahlen und des durchschnittlichen Lebensalters, um europaweit über einheitliche Zahlen diskutieren zu können. Anders als suggeriert, sind die konkreten Entscheidungen in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten auf Basis der jeweiligen Besonderheiten zu treffen.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich darauf verlassen können, dass sich Anpassungen des Rentenalters allein an konkret belegbaren Notwendigkeiten bemessen. Die Bundesregierung überprüft deshalb auch regelmäßig, ob die Annahmen, die zur schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters in Deutschland geführt haben, weiter Bestand haben. Sie wird in diesem Herbst einen entsprechenden Bericht vorlegen. Diese vertrauensbildende Praxis könnte sich auch für andere EU-Mitgliedsstaaten eignen und im mit der Vorlage des Grünbuchs angestrebten Diskussionsprozess eine Rolle spielen.



Mit ihrer Absicht, das Augenmerk auf den Aufbau zusätzlicher Säulen der Alterssicherung zu richten, bestätigt die EU-Kommission die Zielrichtung der deutschen Rentenpolitik. Es ist jedoch darauf zu achten, dass es in diesem Zusammenhang nicht zu einem Wiederaufleben der ausgestanden geglaubten Diskussion um weitreichende und bürokratische Portabilitätsregelungen in der betrieblichen Altersversorgung kommt. Betriebsrenten sind freiwillige Leistungen der Unternehmen, deren Einstellung drohen würde, wenn sie mit unverhältnismäßigem bürokratischen Aufwand befrachtet würden.

Aufgrund der Erfahrungen aus der Finanzkrise betont die Kommission, dass auch in der kapitalgedeckten Altersvorsorge Sicherheit unverzichtbar ist. Sie benennt im Grünbuch die in Deutschland bereits maßgeblichen Kriterien "Sicherheit", "lebenslange Leistung" und "Schutz vor anderweitiger Verwendung". Damit dürfte auch dem Umstand Rechnung getragen worden sein, dass die private Vorsorge in deutlich geringerem Maße von der Krise betroffen war als in anderen Mitgliedsstaaten.

Abzulehnen sind zur Diskussion gestellte Ansätze, die eine Vermischung von Sozialversicherungs- und Grundsicherungssystemen zur Folge hätten. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass das Grünbuch sich auf einen konsultativen Charakter beschränkt und mit diesem nicht eine Verschiebung der Kompetenzen auf dem Gebiet des Sozialschutzes vorbereitet wird.


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Datum: 08.07.2010 - 00:33 Uhr
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