Reimann zu Änderungen im GKV-Sparpaket: Neue Unwucht statt nachhaltiger Stabilisierung

Reimann zu Änderungen im GKV-Sparpaket: Neue Unwucht statt nachhaltiger Stabilisierung

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(ots) - Aktuell kursiert ein Entwurf zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG), über den verschiedene Medien berichten. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, kommentiert vor allem die darin vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses für die Gesetzliche Krankenversicherung kritisch:

"Der Kern dieses wichtigen Gesetzes ist die Rückkehr zum Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durch eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik. Es wäre ein wichtiger Etappensieg, wenn dieses Prinzip vom Kabinett bestätigt würde. Dann muss der Grundsatz der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik auch im parlamentarischen Verfahren abgesichert werden.

Allerdings wirft die Kabinettsfassung zahlreiche Fragen auf. Der Nachbesserungsbedarf ist nicht kleiner geworden - im Gegenteil.

Positiv ist, dass eine etwas höhere Refinanzierung der Gesundheitskosten für die Bürgergeld-Beziehenden umgesetzt werden soll. Auch die angekündigte Abgabe für zuckerhaltige Getränke ab 2028 begrüßen wir. Andererseits wird eine Absenkung des Bundeszuschusses um zwei Milliarden Euro festgelegt. Das schafft nur neue Unwuchten und hilft bei der Stabilisierung der GKV-Finanzen nicht wirklich weiter.

Auch an anderer Stelle sind die Akzentverschiebungen nicht nachvollziehbar: Zwar sind die von uns kritisierten Zusatzbelastungen durch die Krankengeld-Absenkung und die Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung reduziert worden. Doch statt das Einsparpotential auf Seiten der Leistungserbringer konsequent auszuschöpfen, sollen auch hier die Ausgabenbegrenzungen wieder geschmälert werden.

Insgesamt wird das in seinem Volumen richtige Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Finanzstabilisierung schon vor den Beratungen im Deutschen Bundestag wieder zusammengestrichen. Angesichts historisch hoher Beitragssätze und bisher ungebremster Ausgabendynamik sollte aber der strikte Kurs der Ausgabenbegrenzung beibehalten werden."

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Datum: 28.04.2026 - 17:15 Uhr
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