Weltweite Religionsfreiheit unerlässlich
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Weltweite Religionsfreiheit unerlässlich
Christentum mit rund 200 Millionen verfolgten Gläubigen besonders stark betroffen
Anlässlich des heutigen Antrags "Religionsfreiheit weltweit schützen" (Drs. 17/2334) der CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag, erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach MdB:
In mehr als 64 Ländern der Welt, in denen nahezu 70 Prozent der Weltbevölkerung leben, ist die Religionsfreiheit, die ein grundlegendes Menschenrecht bildet, mindestens stark eingeschränkt. Besonders stark betroffen ist das Christentum mit rund 200 Millionen verfolgten Gläubigen.
Hierbei ist die Religionsfreiheit auf internationaler Ebene in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in Artikel 18 des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) festgeschrieben.
Religiösen Minderheiten ist es trotzdessen oftmals nicht möglich ihren Glauben öffentlich zu bekennen, zu praktizieren oder hierfür Gebetshäuser zu errichten. Vielmehr sind sie täglich Repressalien, Ausgrenzung und Diskriminierung ausgesetzt. Vielfach werden ihnen aufgrund des falschen Glaubens soziale Rechte aberkannt. Sie werden Menschen zweiter Klasse!
Besonders prekär ist die Situation in den Staaten des Nahen und Mittleren Ostens in Nordafrika, Zentralasien, Nordkorea und China. Hier sind religiöse Minderheiten immer wieder Opfer von Gewalt, politischer und gesellschaftlicher Diskriminierung.
Auch dem Versuch muslimischer Staaten, Religion vor Diffamierung zu schützen, ist eine Absage zu erteilen. Das Recht eines jeden Menschen seine Meinung frei zu äußern ist ein weltweit anerkanntes Grundrecht und darf zum Schutze eines religiös definierten Gruppenrechts nicht eingeschränkt werden.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Datum: 08.07.2010 - 13:47 Uhr
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